Anmietung von Nutzungszeiten in städtischen Sporthallen und auf städtischen Sportfreianlagen
Die Nutzung der städtischen Sporthallen und Sportfreianlagen muss beim Fachbereich Sport und Sportförderung beantragt werden. Wenn Sie als Verein oder freie Sportgruppe eine Sportfläche in einer städtischen Sporthalle beziehungsweise auf einer städtischen Sportfreianlage anmieten möchten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Sport und Sportförderung.
Voraussetzungen
- Die Antragstellenden müssen seitens ihres Vereins/ihrer Organisation autorisiert sein, für diesen/für diese Rechtsgeschäfte abwickeln zu dürfen.
- Personengruppen dürfen die Sportanlagen nur dann benutzen, wenn wenigstens ein verantwortlicher anerkannter Übungsleiter anwesend ist.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Fristen
Konkrete Fristen für die Beantragung von Sportstättennutzungen existieren nicht. Mit Blick auf den gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungsbedarf ist es jedoch ratsam, mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn einen Antrag beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu stellen.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem erforderlichen Abstimmungsbedarf.
FAQ
Fallen Gebühren für die Anmietung an?
In Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Sportfläche sowie der antragstellenden Nutzergruppe (Verein, freie Sportgruppe u. a.) ermittelt sich das zu entrichtende Nutzungsentgelt auf Grundlage der Entgeltordnung sowie dem Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld.
Verantwortlichkeit
sport@krefeld.de