Umwelt & Naturschutz

Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen

Seit dem 01.06.2012 haben Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen; es sei denn, der Betrieb verfügt über eine Erlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Weiterführende Informationen

Die Anzeige ist nur einmalig bei der für den Firmenhauptsitz zuständigen Behörde zu erstatten, also für Firmen mit Hauptsitz in Krefeld beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz. Zweigniederlassungen müssen somit keine eigene Anzeige erstatten.

Ändern sich wesentliche Angaben, z. B. bei Änderung des Firmensitzes und/oder Veränderungen hinsichtlich des Inhabers und/oder der verantwortlichen Personen, ist die Erstattung einer Änderungsanzeige erforderlich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt für Krefelder Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht.

Gebührenrahmen

Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeigen von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern nach § 53 Absatz 1 KrWG
Gebühr: je nach Zeitaufwand nach der Tarifstelle 4.1.1.1

Fristen

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Für die Entgegennahme, Bearbeitung und Bestätigung der Anzeige ist eine Verwaltungsgebühr in zu erheben. Die Gebühr berechnet sich nach dem für die Bearbeitung erforderlichen Zeitaufwand.

Bearbeitungsdauer

  • 30 Tage ((Kalendertage))

Verantwortlichkeit

Untere Abfallwirtschaftsbehörde (UAB) 0 21 51 / 86-2485
UAB@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

Hilfe

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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