Anzeige einer Versteigerung
Anzeige einer Versteigerung nach § 34b Gewerbeordnung. Die Versteigerung kann nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Anzeige muss enthalten:
- Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Versteigerung
- Bezeichnung der Warengattung
- Erklärung, dass ausschließlich gebrauchte Ware versteigert werden soll
- Falls Zweifel daran bestehen sollten, werden Sie möglicherweise aufgefordert, entsprechende Nachweise vorzulegen
- Erlaubnisurkunde für das Versteigerergewerbe
- nach § 34b Absatz 1 Gewerbeordnung, sofern sie nicht bereits vorliegt
- Angabe des Ortes
- an dem sich das Versteigerungsgut bis zum Tage der Versteigerung befindet
- Versicherung
- Versicherung, dass die Anzeige samt Unterlagen in Abschrift auch der zuständigen Industrie- und Handelskammer übersandt wird
Besonderheiten
Wenn Sie ungebrauchte Ware versteigern wollen, dann muss einer der folgenden Ausnahmegründe vorliegen:
- die Ware gehört zu einem Nachlass
- die Ware stammt aus einer Insolvenzmasse
- oder einer Geschäftsaufgabe
(§ 6 Absatz 1 Versteigerungsverordnung -VerstV-)
In diesem Fall bringen Sie bitte folgende Angaben oder Unterlagen zusätzlich bei:
- Nachweis der öffentlichen Bestellung. Falls es sich um eine öffentliche Versteigerung handelt, müssen Sie Ihre öffentliche Bestellung als Versteigerin oder Versteigerer vorlegen (§ 383 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).
- Anlass der Versteigerung sowie Namen und Anschriften der Auftraggeberinnen und Auftraggeber
- Versicherung, dass die Versteigerung nicht in räumlichem oder zeitlichem Zusammenhang mit einer anderen Verkaufsveranstaltung steht.
Ausnahme: Es handelt sich um einen Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig).
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen