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Artenschutz: Meldepflicht für geschützte Tiere

Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Jeder Zu- und Abgang sowie die Änderung des Standortes der Tiere ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb bei besonders geschützten Arten: Anhang B-Arten Züchterbescheinigung, Rechnung
  • Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb bei streng geschützten Arten: Anhang A-Arten Farbkopie der EU-Bescheinigung

Weiterführende Informationen

Fristen

Die Bestandsmeldung hat unverzüglich nach Bestandsveränderung (Beginn der Haltung, Abgabe/Verkauf, Tod, Standortänderung) hier bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen.

Besonderheiten

Bei einem Besitzerwechsel müssen die Meldungen vom Vorbesitzer/-in sowie vom neuen Besitzer/-in/Tierhalter/-in im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen, in denen man seinen Wohnsitz hat.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Naturschutz 39 - Umwelt und Verbraucherschutz
0 21 51 / 86-0
naturschutz@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

Geschäftszeiten
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr