Artenschutz: Meldepflicht für geschützte Tiere
Die Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren ist meldepflichtig. Jeder Zu- und Abgang sowie die Änderung des Standortes der Tiere ist bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich anzuzeigen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb bei besonders geschützten Arten: Anhang B-Arten Züchterbescheinigung, Rechnung
- Herkunftsnachweis über den legalen Erwerb bei streng geschützten Arten: Anhang A-Arten Farbkopie der EU-Bescheinigung
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Die Bestandsmeldung hat unverzüglich nach Bestandsveränderung (Beginn der Haltung, Abgabe/Verkauf, Tod, Standortänderung) hier bei der Unteren Naturschutzbehörde zu erfolgen.
Besonderheiten
Bei einem Besitzerwechsel müssen die Meldungen vom Vorbesitzer/-in sowie vom neuen Besitzer/-in/Tierhalter/-in im Zuständigkeitsbereich der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen, in denen man seinen Wohnsitz hat.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
naturschutz@krefeld.de