Ein- & Auswanderung

Aufenthaltserlaubnis beantragen

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und sich in Deutschland aufhalten bzw. niederlassen wollen, benötigen Sie grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.

Unter welchen Voraussetzungen Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, hängt vom Aufenthaltszweck ab. Die am häufigsten gefragten Zwecke des Aufenthalts sind der Aufenthalt zum Familiennachzug, Aufenthalte zu Studienzwecken, zur Aufnahme einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit oder aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • ein aktuelles (bis zu drei Monate alt) biometrisches Lichtbild
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt
  • Nachweis über den ausreichenden Krankenversicherungsschutz

Voraussetzungen

Abhängig vom vorliegenden bzw. gewünschten Aufenthaltszweck können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:

  • Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung.
  • gegebenenfalls Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse
  • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • eventuell Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
  • bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieter oder Kontoauszüge über die Warmmiete/Nebenkosten

Gebührenrahmen

  • Gebühr Aufenthaltserlaubnis: 22,80 € bis 100,00 €

Rechtsgrundlagen

Fristen

Unverzüglich nach Einreise in das Bundesgebiet.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 12 Wochen

Verantwortlichkeit

Migration 0 21 51 / 86-2333
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

Hilfe

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