Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis - Übertragung beantragen
Sollten Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, muss Ihr Aufenthalt in den neuen Pass übertragen werden.
Es kann zu Problemen bei polizeilichen Kontrollen, am Flughafen oder beim Verlassen des Bundesgebietes kommen.
Ihr Aufenthaltstitel ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Pass.
Benötigte Unterlagen
- biometrisches Passbild
- neuer Nationalpass
- alter Nationalpass
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Leistungsbescheide)
Gebührenrahmen
- Gebühr: 67,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Besonderheiten
Vor einer eventuellen Reise empfehlen wir Ihnen, sofern Sie Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Abteilung Migration keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 8 Wochen)
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de