Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis - Übertragung beantragen
Ab 1. Mai 2025: Nur noch digitale Passbilder!
Für alle elektronischen Aufenthaltstitel und Reisepässe werden ab dem 1. Mai 2025 nur noch digitale Passbilder angenommen. Selbst mitgebrachte Passbilder können nicht mehr akzeptiert werden. Es besteht die Möglichkeit digitale Bilder bei der Ausländerbehörde Krefeld gegen eine Gebühr von 6,00 EUR zu fertigen oder Photographen, die bei einem zertifizierten Cloud-Service registriert sind.
Sollten Sie einen neuen Nationalpass erhalten haben und noch im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein, muss Ihr Aufenthalt in den neuen Pass übertragen werden.
Es kann zu Problemen bei polizeilichen Kontrollen, am Flughafen oder beim Verlassen des Bundesgebietes kommen.
Ihr Aufenthaltstitel ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Pass.
Benötigte Unterlagen
- biometrisches Passbild
- neuer Nationalpass
- alter Nationalpass
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Leistungsbescheide)
Gebührenrahmen
- Gebühr: 67,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Besonderheiten
Vor einer eventuellen Reise empfehlen wir Ihnen, sofern Sie Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis noch nicht übertragen haben, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Abteilung Migration keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 8 Wochen)
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
auslaenderamt@krefeld.de