Aufenthaltsgestattung beantragen
Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung (§ 63 Asylgesetz) wird Asylbewerbern für die Dauer des Asylverfahrens zeitlich befristet ausgestellt. Sie bescheinigt einen rechtmäßigen Aufenthalt während des Asylverfahrens, ist aber kein Aufenthaltstitel.
Personen, die erstmals einen Asylantrag stellen, erhalten stets eine Aufenthaltsgestattung, die mit der Erstaufnahme regelmäßig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt wird.
Für die Dauer des Asylverfahrens werden Sie einer Gemeinde oder Stadt zugewiesen.
Benötigte Unterlagen
- biometrisches Passbild
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Besonderheiten
Die Aufenthaltsgestattung erlischt in den in § 67 Asylgesetz genannten Fällen und spätestens nach Bestandskraft des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de