Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind grundsätzlich freizügigkeitsberechtigt und können sich frei und ohne Aufenthaltsgenehmigung in der EU bewegen.
Auch bei ihren Familienangehörigen ist das eigentlich nicht anders. Wenn die Familienangehörigen allerdings Drittstaatsangehörige sind - also aus einem Land außerhalb der EU kommen - müssen sie sich eine „Aufenthaltskarte" ausstellen lassen. Diese wird bei der Abteilung Migration beantragt und muss innerhalb von sechs Monaten ausgestellt werden, über die Einreichnung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie eine Bescheinigung.
Benötigte Unterlagen
- gültige Ausweispapiere
- Meldebestätigung der EU-Bürgerin oder des EU-Bürgers und Nachweis ihrer/seiner Freizügigkeitsberechtigung (z.B. Arbeitnehmerstatus)
- Nachweis, dass die EU-Bürgerin oder der EU-Bürger dem Familienangehörigen Unterhalt gewährt
- Nachweis über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über den Status als Familienangehörige/r
- Eventuell werden weitere Unterlagen benötigt
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Gebühr: 22,80 € bis 37,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
6 Monate nach Einreise
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 12 Wochen
Verantwortlichkeit
auslaenderamt@krefeld.de