Bauen & Wohnen

Auskunft Umlegungs-, Sanierungsverfahren, städtebauliche Sanierungs- und/oder Entwicklungsmaßnahme

Auskunft, ob das Grund- bzw. Flurstück sich in einem Umlegungs,- Sanierungsgebiet oder/und in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme befindet.

Unter städtebaulichen Maßnahmen sind allgemein Verfahren oder Aktivitäten zu verstehen, die eine Strukturverbesserung oder -anpassung der gegebenen Verhältnisse an die von der Stadt entwickelte Zielsetzungen beinhalten. Ziel dabei ist generell, die Stadt nach gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnissen weiter zu entwickeln und ein lebenswertes Umfeld zu schaffen.

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme
Prozess städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme

Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme (SSM) ist eine Maßnahme in Stadt und Land, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird. Die SSM ist ein sachliches, räumliches und zeitliches Sonderrecht, welches aus koordinierten und aufeinander abgestimmten (vorbereiteten und zügig durchgeführten) Einzelmaßnahmen besteht.

Städtebauliche Entwicklungsmassnahme
Prozess städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme

Bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme als einem weiteren Instrument für eine großräumige Grundstücksneuordnung ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, alle Grundstücke im Entwicklungsbereich zu erwerben und gegebenenfalls zu enteignen. Nach erfolgter Neuordnung und Erschließung ist die Gemeinde zu einer Veräußerung der Grundstücke an Bauwillige unter Berücksichtigung weiter Kreise der Bevölkerung verpflichtet. Es handelt sich bei der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme um ein Zwischenerwerbsverfahren.

Voraussetzungen

Der Grund ist anzugeben, warum diese Information benötigt wird.

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Nach Tarif Punkt 4 der Entgeltregelung der Stadt Krefeld für Leistungen im Vermessungswesen vom 28.08.2020 i.V.m. § 2 Abs. 7 Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW wird nach Zeit abgerechnet.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Tage (bis 3 Tage)

Verantwortlichkeit

Umlegungsausschuss 62 - Vermessung, Kataster und Liegenschaften
0 21 51 / 86-3872
0 21 51 / 86-3835
umlegungsausschuss@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr