Mobilität & Reisen

Ausweis: Personalausweis - Befreiung von der Ausweispflicht

Grundsätzlich haben deutsche Staatsbürger die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, sofern diese 16 Jahre alt sind und der Meldepflicht unterliegen. Der Ausweispflicht kommt man mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass nach. Da Ausweisdokumente ausschließlich persönlich in einem Bürgerbüro beantragt werden können, besteht die Möglichkeit, Personen unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausweispflicht zu befreien, wenn die persönliche Vorsprache nicht möglich ist.

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist möglich für Personen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen können, weil sie dazu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind (z. B. durch die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim oder wegen Immobilität durch eine dauerhafte Behinderung).

Benötigte Unterlagen

  • das ausgefüllte Antragsformular zur Befreiung von der Ausweispflicht
  • ein Nachweis über die Immobilität, z. B. vom Hausarzt oder Pflegedienst
  • bei Beantragung durch Dritte: eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen beziehungsweise aktuelle Bestellungsurkunde
  • eine Kopie des Ausweisdokumentes der antragstellenden Person

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Alleiniger- oder Hauptwohnsitz in Krefeld
  • Personalausweis/Reisepass sind ungültig oder verloren

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
  • Barzahlung möglich

Prozess

Den Antrag können Sie online stellen. Antragsformulare erhalten Sie alternativ in jedem Bürgerbüro in Krefeld. 

Der gestellte Antrag muss geprüft werden. Liegen alle erforderlichen Unterlagen und die damit verbundenen Voraussetzungen zu Erteilung der Befreiung von der Ausweispflicht vor, erhalten Sie darüber eine schriftliche Bestätigung.

Diese Bestätigung dient vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. Auslandsreisen können mit diesem Schriftstück nicht durchgeführt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 1 Woche (nach Eingang der vollständigen Unterlagen)

Verantwortlichkeit

Melde- und Passwesen 31 - Bürgerservice
0 21 51 / 86-0
passamt@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld