Bauaktenauskunft
Die Stadt Krefeld unterhält beim Fachbereich 63 - Bauaufsicht ein sogenanntes Bauaktenarchiv, das in erster Linie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Erledigung dienstlicher Aufgaben zur Verfügung steht. Im Archiv werden Genehmigungsvorgänge aufbewahrt, deren Bauvorhaben entweder umgesetzt und mit positiver Fertigstellungsabnahme abgeschlossen wurden oder bei denen die genehmigten Baukörper nach Fristablauf nicht zur Ausführung gekommen sind.
Als Serviceleistung werden auch den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Dritten auf Antrag digitale Bauaktenauszüge elektronisch zur Verfügung gestellt, sofern sie Eigentümer sind oder eine entsprechende Vollmacht vorweisen können.
Uns ist bewusst, dass Auskunftssuchende ein gesteigertes Interesse an Unterlagen zu eigenen oder zu begutachtenden Objekten haben.
Gleiches gilt für Eigentümer, die ihre Finanzierung neu aufstellen und diese Unterlagen für die Bank benötigen oder die Unterlagen als Grundlage für Änderungsgenehmigungen nutzen möchten.
Andererseits ist jeder Hauseigentümer gehalten, die Unterlagen seines Objektes/seiner Objekte selber vorzuhalten.
Die Erfahrung zeigt, dass diese Dokumente häufig im Laufe der Jahre verloren gehen bzw. der Dritt-, Viert- oder Fünftbesitzer einer Immobilie diese von seinem Vorgänger/seinen Vorgängern nicht ausgehändigt bekommen hat.
Sollten Ihnen keine Unterlagen zu dem Gebäude vorliegen und auch im Archiv der Stadt Krefeld nichts vorhanden sein, kann Ihnen die Stadt Krefeld nicht weiter behilflich sein.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Eigentumsnachweis
- Vollmacht
- Kostenübernahmeerklärung
- Sachverständigenbeauftragung durch ein Gericht oder Vollmacht der Grundstückseigentümer
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und der Gebührensatzung der Stadt Krefeld.