Baumfällungen: Bearbeitung Bauanträge hinsichtlich der Baumschutzsatzung
In manchen Gemeinden Deutschlands unterliegen Bäume einer Baumschutzsatzung. Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- bzw. Ortsbild und dämpfen dabei den Lärm. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb insbesondere in stark besiedelten Räumen mitunter eines besonderen Schutzes.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat auch Krefeld eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume unter die Schutzbestimmungen fallen.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
- Die Federführung hat der Fachbereich Bauaufsicht, dort stellen Sie auch den Bauantrag.
- Gegebenenfalls muss eine naturschutzrechtliche Befreiung vorliegen, diese erfolgt über den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz.
Fristen
Je nach Sachverhalt unterschiedlich (z.B. Gefahr in Verzug).
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen
FAQ
Entstehen Gebühren für die Befreiung im Zuge von Bauanträgen?
Ja, es entstehen Gebühren. Diese ergeben sich durch den Bauantrag.
Verantwortlichkeit
bauenundbaum@krefeld.de