Bebauungsplan (vorhabenbezogen) - Antrag auf Aufstellung
Der § 12 BauGB regelt unter der Überschrift „Vorhaben- und Erschließungsplan" den sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Eine zentrale Besonderheit ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags, in dem sich der Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss zur Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan setzt sich zwingend aus drei Elementen zusammen:
- dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP)
- der Urkunde des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und
- dem Durchführungsvertrag.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist vom Vorhabenträger zu erstellen und muss mit der Stadt Krefeld abgestimmt werden.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Benennung des Vorhabenträgers inkl. Rechtsform
- Projektbeschreibung
- Planzeichnung
- Lageplan
- Gegebenenfalls Ansichten oder Schnitte
- Nachweis über die Flächenverfügbarkeit z.B. durch einen Grundbuchauszug oder die Kopie eines Kaufvertrags. Es ist erforderlich, dass der Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss im Besitz der entsprechenden Grundstücke ist.
- Bonitätsnachweis für die Realisierung des geplanten Projekts durch Bank/Kreditinstitut
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Den Antrag kann formlos persönlich, schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
- Es fallen keine Gebühren an. Der Vorhabenträger muss sich jedoch zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichten.
Bearbeitungsdauer
- 2 Monate (bis zu 3 Monate)
Verantwortlichkeit
bauleitplanung@krefeld.de