Mobilität & Reisen

Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: Bestimmung des Fahrweges

Für die Beförderung gefährlicher Güter nach § 35 a Abs. 3 GGVSEB auf der Straße wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.

Benötigte Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes ist dem Antrag beizufügen. Eine Vorlage finden Sie unter weitere Informationen.

Gebührenrahmen

  • bis 7 Tage: 50,00 €
  • bis 6 Monate: 100,00 €
  • bis 1 Jahr: 150,00 €

Weiterführende Informationen

Fristen

Eine Antragstellung hat 14 Tage vor der geplanten Beförderung zu erfolgen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen

Verantwortlichkeit

Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr 32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
gkv@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld