Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: Bestimmung des Fahrweges
Für die Beförderung gefährlicher Güter nach § 35 a Abs. 3 GGVSEB auf der Straße wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt.
Benötigte Unterlagen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Eisenbahn-Bundesamtes ist dem Antrag beizufügen. Eine Vorlage finden Sie unter weitere Informationen.
Gebührenrahmen
- bis 7 Tage: 50,00 €
- bis 6 Monate: 100,00 €
- bis 1 Jahr: 150,00 €
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Eine Antragstellung hat 14 Tage vor der geplanten Beförderung zu erfolgen.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.
Bearbeitungsdauer
- 2 Wochen
Verantwortlichkeit
Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr
0 21 51 / 86-0
gkv@krefeld.de
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Elbestraße 7, 47800 Krefeld