Baumschutzsatzung: Befreiung von den Baumschutzbestimmungen
Zur Erhaltung des wertvollen Baumbestandes innerhalb der Stadtgrenzen hat der Stadtrat eine Baumschutzsatzung in Kraft gesetzt.
Benötigte Unterlagen
- Adresse des Baumstandortes, bei umfangreicherem Baumbestand ist ein Lageplan mit den betroffenen Bäumen hilfreich
- Postanschrift des Bescheidempfängers
- Unterschrift, oder Vollmacht zur Antragstellung, des Grundstückeigentümers
- Grund für die Fällung
- Ruf-Nummer tagsüber, zwecks Terminabsprachen und Klärung von Details
Gebührenrahmen
- bei abgelehnten Anträgen: 50,25 €
- Genehmigungen: 67,00 €
Fristen
Die Genehmigung gilt grundsätzlich ein Jahr.
Sollte der Antragsteller innerhalb dieser Frist von seiner Genehmigung keinen Gebrauch gemacht haben, kann er schriftlich und formlos einmalig eine Verlängerung beantragen. Diese Verlängerung gilt für weitere 12 Monate.
Prozess
Der Antrag ist formlos und schriftlich wie folgt zu stellen:
- per Online-Formular,
- per E-Mail an baumschutz@krefeld.de,
- per Post an den Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz, Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld oder
- per Fax (0 21 51 / 86-4440).
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (bis zu 6 Wochen, je nach Umstand - saisonal und wetterbedingt)