Umwelt & Naturschutz

Benutzung eines Gewässers: Grundwasser und oberirdische Gewässer

Für die Förderung von Grundwasser, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie für die Einleitung von Stoffen in diese Gewässer ist nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) für bestimmte Benutzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Gewässerbenutzungen sind nach §§ 8 und 9 WHG unter anderem folgende Tatbestände:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässer
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Darüber hinaus sind grundsätzlich auch alle Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen, erlaubnispflichtig.

Benötigte Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)

Gebührenrahmen

  • Mindestgebühr: 200,00 €
    Die Höhe richtet sich in der Regel nach der geförderten/eingeleiteten Wassermenge in Kubikmetern und der befristeten Dauer der Erlaubnis.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Erlaubnisfreie Grundwasserentnahmen

Nach § 46 WHG ist das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck erlaubnisfrei möglich.

Ebenfalls keiner Erlaubnis bedarf es für Zwecke der gewöhnlichen Bodenentwässerung landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzter Grundstücke.

Ist für eine derartige Nutzung ein Erdaufschluss/eine Brunnenbohrung notwendig, ist diese trotz Erlaubnisfreiheit der Entnahme anzeigepflichtig. Hierunter fällt z.B. auch der Gartenbrunnen, der für die Bewässerung des eigenen Grundstücks genutzt werden soll.

Je nach Grundstückslage in einem Wasserschutzgebiet kann auch die Bohrung genehmigungspflichtig sein.

Weitere Informationen bezüglich Wasserschutzgebieten und Bohranzeigen finden Sie auf den Dienstleistungsseiten Wasserschutzgebiete und Erdaufschlüsse - Bohranzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Zeichnerische Darstellung der Maßnahme auf geeigneten Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitstelle in das Gewässer bzw. in den Kanal (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN 0)
  • Zeichnerische Darstellung über das Ausmaß des Absenktrichters (Reichweite) mit Kennzeichnung schützenswerter Güter und Objekte (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben über das Ausmaß der Wasserhaltung und deren mögliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt (Ausmaß des Absenktrichters, Einwirkung auf Trinkwasserentnahme, Naturhaushalt, bauliche Anlagen, Verkehrsanlagen etc.) - hydrogeologischen Gutachten erforderlich
  • Erläuterungsbericht über eine eventuelle durchzuführende Beweissicherungsmaßnahme während der Wasserhaltung (Aufzeichnung Grundwasserstände, Gebäude, etc.)
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Falls erforderlich, schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das entnommene Grundwasser versickern soll
  • Bei Einleitung des Grundwasser in ein Gewässer oder in einen Regenwasserkanal ist eine Grundwasseruntersuchung vorzunehmen. Grundwasseruntersuchungen nach dem Parameterumfang 

Antrag zur Grundwasserentnahme für betriebliche Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für betriebliche Zwecke (z. B. Kühlwasser, Brauchwasser) sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit
    • Beschreibung des Unternehmens
    • Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Brunnenstandorte nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator)
    • Angaben über Art und Leistung der eingesetzten Pumpen
    • Verwendungszweck des Wassers, Zusatz von Stoffen, Zustand und Verbleib des anfallenden Abwassers, Angaben untergliedert in Betriebseinheiten
    • Zeichnerischer Darstellung über das Ausmaß des Absenktrichters (Reichweite) mit Kennzeichnung schützenswerter Güter und Objekte (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
    • Angaben über das Ausmaß der Wasserhaltung und deren mögliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt (Ausmaß des Absenktrichters, Einwirkung auf Trinkwasserentnahme, Naturhaushalt, bauliche Anlagen, Verkehrsanlagen etc.) - hydrogeologischen Gutachten erforderlich
    • Gesamtwasserbedarf und Bedarf pro Betriebseinheit in l/s, m³/h, m³/d, m³/a, einschließlich Erläuterung der Wasserbedarfsermittlung sowie Wasserbedarf bei Spitzenlasten
    • Wasserbedarfsprognose mit Erläuterung
    • bereits durchgeführte und zukünftig geplante Maßnahmen zur Wassereinsparung
  • Lage im Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet
  • Betriebliches Fließschema mit Darstellung der Wasserkreisläufe
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Antrag zur Grundwasserentnahme für private Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für private Zwecke, die nicht unter die o. g. erlaubnisfreien Benutzungen fallen, sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen und Darstellung der Abwasseranlagen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Entnahmestelle (und der Einleitstelle) nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck des Wassers
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Zustand und Verbleib des anfallenden Abwasser
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Antrag zur Grundwasserentnahme für landwirtschaftliche Berieselung

Dem Antrag zur Grundwasserentnahme für landwirtschaftliche Berieselung sind folgende Unterlagen entweder digital beizufügen oder postalisch (2-fache Ausfertigung) nachzureichen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500 bis M 1:1000 mit Eintragung der Entnahmestelle und der Beregnungsflächen (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DINA0)
  • Brunnenschnittzeichnung mit Aufbau
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe Formulare)

Liegt der geplante Grundwasserbrunnen in einem naturschutzrechtlich relevanten Gebiet, ist vor Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis eine entsprechende naturschutzrechtliche Befreiung zu beantragen. Das Online-Formular und alle weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Naturschutzrechtliche Befreiung

Besonderheiten

Bei einer Entnahme von mehr als 5.000 Kubikmeter im Jahr wird gemäß dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine standortbezogene UVP-Vorprüfung und bei einer Entnahme von mehr als 100.000 Kubikmeter im Jahr eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden ist wünschenswert.

Prozess

  • Die Anträge sollten online gestellt werden. 
  • Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für private und gewerbliche Grundwasserentnahmen ist grundsätzlich die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. 
  • Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung liegt bei der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Planen Sie eine Gewässerbenutzung für die kein Formular vorliegt oder sind Sie unsicher ob Ihr Vorhaben erlaubnispflichtig ist, können Sie jederzeit einen formlosen Antrag/eine Voranfrage an wasser@krefeld.de richten.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Monate (nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen)

Kontaktinformationen

Herr Weindorf
E-Mail: philipp.weindorf@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2418

Herr Trautmann
E-Mail: thomas.trautmann@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2465

Frau Janßen
E-Mail: tanja.janssen@krefel.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2416


Verantwortlichkeit

Untere Wasserbehörde (UWB) wasser@krefeld.de

Uerdinger Straße 202, 47799 Krefeld

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