Berufsbezogenen Deutschsprachförderung (DeuFöV)
Beratungs- und Kundenserviceleistungen der Volkshochschule im Rahmen der Planung und Durchführung von Kursen
Am 1. Juli 2016 erweiterte der Bund die Sprachförderung. Berufssprachkurse gelten ab diesem Tag als Regelinstrument und erweitern das Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Kurse werden vom BAMF mithilfe von geprüften und zugelassenen Kursträgern (VHS Krefeld) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf.
In den Integrationskursen lernen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache. In den Berufssprachkursen werden arbeitssuchende oder beschäftigte Migranten und Flüchtlinge mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Basisberufssprachkurse (Zielsprachniveau B2 oder C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)) bauen aufeinander auf oder werden durch Spezialberufssprachkurse ergänzt. Spezialberufssprachkurse mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 nach GER sind überwiegend für Absolventen des Integrationskurses ohne B1-Abschlusszertifikat vorgesehen.
Jeder Berufssprachkurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Teilnahme an einem Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Sofern Teilnehmende beschäftigt sind und ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Einzelveranlagung mehr als 20.000 Euro oder bei gemeinsamer Veranlagung mit dem Ehegatten oder der Ehegattin mehr als 40.000 Euro beträgt, müssen sie einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,32 Euro pro Unterrichtsstunde an den Kursträger bezahlen.
Wenn Teilnehmende innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung das Bestehen der Zertifikatsprüfung nachweisen, erstattet das BAMF ihnen auf Antrag 50 Prozent des geleisteten Kostenbeitrags.
Fristen
Die Teilnahmeberechtigung zu einem Berufssprachkurs ist maximal 3 Monate gültig.
Prozess
- Alle für die Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung benötigten Formulare, Anträge und Informationen abschließend und zentral durch das BAMF veröffentlicht.
- Die Bearbeitungszeit der Anträge variiert je nach Sachverhalt (unregelmäßig wiederkehrende Vorlage von Jobcenter-Verpflichtungen, gegebenenfalls vorgeschaltete Einstufungstests etc.
- Teilnehmenden werden grundsätzlich durch die zuständige Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs berechtigt oder verpflichtet. Eine Teilnahmeberechtigung kann des Weiteren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgesprochen werden.
Verantwortlichkeit
VHS@krefeld.de