Bildung & Schule

Bildungspaket: Kostenübernahme von Lernförderung beantragen

Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen.

Wenn in der Schule oder in einem Ganztagsangebot kein entsprechendes Angebot vorhanden ist, kann eine ergänzende Lernförderung beantragt werden, um das Klassenziel zu erreichen.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid vom Jobcenter,
  • Kinderzuschlagsbescheid,
  • Wohngeldbescheid,
  • Bescheid über Asylbewerberleistungen oder
  • Sozialhilfebescheid

Weiterführende Informationen

In den Schulen gibt es zusätzlich zum Unterricht Angebote zur Lernförderung (Ergänzungsstunden, Hausaufgabenhilfe, Förderstunden im Rahmen eines Ganztagesangebots, o. ä.). In manchen Fällen kann jedoch eine weitere außerschulische Lernförderung erforderlich sein. In diesen Fällen können diese angemessenen Kosten (Einzelförderung ebenso wie Teilnahme an einem Gruppenangebot) übernommen werden.

Von der Schule initiierte, aber nicht selbst durchgeführte Angebote (Angebote von Fördervereinen, interne Nachhilfestrukturen, schulnahe Förderstrukturen) gehen über das schulische Angebot hinaus und sind grundsätzlich förderungsfähig.

Bei der Auswahl einer geeigneten Förderung für Ihr Kind beachten Sie bitte, dass private Anbieter, wie zum Beispiel Studentinnen oder Studenten, ältere Schülerinnen und Schüler, grundsätzlich kommerziellen Anbieter (Nachhilfeinstituten) vorzuziehen sind. Insbesondere eine mehrmonatige Bindung an einen Anbieter sollten Sie vermeiden.

Bitte informieren Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Vertrages bei der Servicestelle Bildung und Teilhabe. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters der Lernförderung aus Gründen der Feststellung der fachlichen und persönlichen Eignung immer in Absprache mit der Servicestelle Bildung und Teilhabe erfolgen muss. 

Änderungen ab dem Schuljahr 2024 / 2025:

Diese Änderungen betreffen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sowie gewerbliche Anbieter der Lernförderung. 

Ab dem Schuljahr 2024/2025 können ausschließlich die gewerblichen Lernförderanbieter ihre Leistungen im Rahmen des Bildungspakets abrechnen, welche eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Krefeld -  Servicestelle Bildung und Teilhabe – abgeschlossen haben.
Dies bedeutet, dass Rechnungen von gewerblichen Lernförderanbietern, welche nicht über eine derartige Kooperationsvereinbarung verfügen,  hier nicht anerkannt und somit nicht beglichen werden.  

Nähere Informationen bezüglich der Kooperationsvereinbarungen erhalten Sie seitens der unten im Text aufgeführten Ansprechpersonen. 

Die gewerblichen Anbieter mit vorhandener Kooperationsvereinbarung werden sukzessive auf dieser Website veröffentlicht. Die Kooperationsvereinbarungen gelten jeweils für ein Schuljahr (hier: 01.08.2024 bis 31.07.2025). 

NameAnsprechpartnerAdresseStadtTelefonnummer
back2school Nachhilfe KrefeldFrau AdolphNiederstraße 2247829 Krefeld0 21 51 / 1 51 50 40
Intellect Nachhilfe- und BildungszentrumFrau YildizWehrhahnweg 4947807 Krefeld0 21 51 / 7 67 55 82
ITL-Intensives LernenFrau BakirMarktstraße 8647798 Krefeld0151 / 65 52 66 11
Koch LerntherapieFrau KochMarienstraße 11647807 Krefeld0 21 51 / 30 18 05
LearnSpace InstitutFrau TouatiOstwall 11847798 Krefeld0172 / 4 55 63 60
Lernstudio Barbarossa KrefeldFrau KühnRheinstraße 9447798 Krefeld0 21 51 / 61 85 88
LernOase Anbo Nachhilfe KrefeldHerr BouaoudaLewerentzstraße 2947798 Krefeld0162 / 7 90 18 69
Refuture e.V.Herr SabsabiNeue Linner Straße 78-8047799 Krefeld0163 / 4 42 83 71
Strebergarten - LernhilfeFrau BlomenkampNiederstraße 8747829 Krefeld0 21 51 / 4 86 01 14

Ansprechpartner:

Herr D. Carraro
Telefon: 0 21 51 / 86-3171
e-Mail: d.carraro@krefeld.de

Herr T. Jakobs
Telefon: 0 21 51 / 86-3163
e-Mail: tobias.jakobs@krefeld.de

Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel durch Direktzahlung an den Anbieter.

Prozess

Die für die Beantragung der Leistungen notwendigen Formulare in Papierform sind in der Servicestelle „Bildung und Teilhabe" des Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen der Stadt Krefeld, St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld sowie im Foyer des Rathauses und des Stadthauses erhältlich.

Einen Vordruck mit den notwendigen Angaben erhalten Sie in der Regel ebenfalls in der Schule.

Die Notwendigkeit der Lernförderung für das jeweilige Fach sowie die Anzahl der empfohlenen Nachhilfestunden pro Woche lassen Sie sich bitte durch die Schule auf der Rückseite des Antrages bestätigen, ebenso ob Einzel- oder Gruppenförderung empfohlen wird.

Alternativ stehen Ihnen auf dieser Internetseite Formularassistenten für die Antragstellung zur Verfügung. Um die Kostenübernahme für Lernförderung zu beantragen, ist es notwendig, folgende Formularassistenten bzw. Vordrucke auszufüllen, sofern Sie nicht die Papierformulare nutzen:

  • Antrag auf Lernförderung
  • Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Lernförderung

Bitte füllen Sie den Antrag auf Lernförderung über den Formularassistenten online aus. Bei Antragstellung ist dieser auszudrucken und zu unterschreiben. Auch für die Bestätigung der Schule steht Ihnen ein Formularassistent zur Verfügung. Bitte lassen Sie diesen von der Schule unterschreiben. Anschließend sind beide Unterlagen bei der oben genannten Stelle einzureichen.


Verantwortlichkeit

Bildungspaket 0 21 51 / 86-3161
bildungspaket@krefeld.de

St.-Anton-Straße 56, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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