Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen der Datenerhebung im Zusammenhang mit Ihrem Antrag verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die
Stadt Krefeld
Fachbereich Bauaufsicht
die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.
Kontaktdaten
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bauaufsicht
Oberschlesienstr. 16
47807 Krefeld
E-Mail: fb63@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3901
Fax: 0 21 51 / 86-3940
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
Zweck der Datenverarbeitung
Aufgrund Ihres Antrages auf Akteneinsicht werden persönliche Daten von Ihnen (Name, Vorname, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Angaben zum Grundstück, Grundstückseigentümer/in, Bevollmächtigung) erhoben. Diese Daten werden erhoben, um das entsprechende Verfahren führen zu können und um erforderlichenfalls eine Ansprechperson zu haben. Darüber hinaus werden dem Katasterprogramm die notwendigen Daten entnommen. Alle Informationen werden Bestandteil des Vorgangs.
Rechtsgrundlage(n)
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) EU-DSGVO gespeichert.
Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Empfänger von Daten
Vorgangsakten werden nach Abschluss des Verfahrens durch eine von der Stadtverwaltung Krefeld in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verpflichteten Firma digitalisiert. Ihre Daten werden dorthin weitergeleitet.
Sofern finanzielle Angelegenheiten mit der Bauaufsicht abgewickelt werden müssen, werden die zur Abwicklung notwendigen Daten hausintern an den Finanzservice weitergeleitet. In diesem Zusammenhang - insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges - würden ggf. weitere Informationen von Dritten (z. B. Meldebehörden, Schuldnerregister und Vollstreckungsportal NRW, Schufa) erhoben. Im Falle eines Verwaltungsgerichtsverfahrens werden die Akten an die zuständige Gerichtsinstanz übersandt.
Speicherdauer / Löschfristen
Ihre Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e) 2. Halbsatz DSGVO).
Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 DSGVO.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38424-0