Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. §§ 35 Abs. 2, 47 und 48 des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW) für Ordnungsbehörden
Im Rahmen der Datenerhebung im Zusammenhang mit Ihrem Antrag oder Ihrer Anzeige, der Durchführung einer Brandschau oder einer Wiederkehrenden Prüfung, der Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens bzw. eines Bußgeldverfahrens verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die
Stadt Krefeld
Fachbereich Bauaufsicht
die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.
Kontaktdaten
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bauaufsicht
Oberschlesienstr. 16
47807 Krefeld
E-Mail: fb63@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3901
Fax: 0 21 51 / 86-3940
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
Zweck der Datenverarbeitung
Aufgrund eines baurechtlichen Verfahrens gemäß §§ 58 ff. BauO NRW 2018 oder eines Bußgeldverfahrens gemäß § 86 BauO NRW 2018 werden persönliche Daten von Ihnen (Name, Vorname, Meldeadresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Angaben zum Grundstück, Grundstückseigentümer/in, rechtliche Vertreter, beauftragte Architekten/Architektinnen und die am Verfahren Beteiligten, Daten der Gewerbeanmeldung, Konzessionsdaten, ggf. Geburtsdatum, ggf. Fotos) erhoben. Diese Daten werden erhoben, um das entsprechende Verfahren führen zu können und um erforderlichenfalls eine Ansprechperson zu haben. Um ein Verfahren aufgrund einer Brandschau zu bearbeiten, erhält die Bauaufsicht Mitteilungen der Feuerwehr mit weiteren Informationen zu Ihrem Bauobjekt/zu dem anhängigen baurechtlichen Verfahren. Gleiches gilt für Verfahren, die auf Grund von Meldungen der Bezirksschornsteinfegermeister/innen eingeleitet werden. Darüber hinaus werden aus bestehenden Bauakten, dem Katasterprogramm, dem Grundbuch, dem Einwohnermelderegister, der Gewerbemeldekartei, dem Handels- oder Vereinsregister sowie der Grundsteuerdatenbank die notwendigen Daten entnommen. Alle Informationen werden Bestandteil der Bauakte. Bei einem Verstoß gegen geltendes Baurecht kann es erforderlich sein, gegen Sie ein ordnungsbehördliches Verfahren einzuleiten. Zur Feststellung eines Verstoßes werden die notwendigen Daten selbst ermittelt und/oder, sofern erforderlich, aus der bestehenden Bauakte, dem Kataster, dem Grundbuch, dem Einwohnermelderegister, der Gewerbemeldekartei, dem Handels- oder Vereinsregister oder der Grundsteuerdatenbank entnommen. Bei einem Verstoß gegen geltendes Baurecht kann es auch erforderlich sein, dass gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Ahndung mittels einer Geldbuße) eingeleitet wird. Zur Feststellung eines Verstoßes werden hier ebenfalls die notwendigen Daten selbst ermittelt und/oder sofern erforderlich aus der bestehenden Bauakte, dem Kataster, dem Grundbuch, dem Einwohnermelderegister, der Gewerbemeldekartei, dem Handels oder Vereinsregister sowie der Grundsteuerdatenbank entnommen.
Aufgrund der Aufgabenverteilung der Stadtverwaltung kann es erforderlich sein, dass notwendige Daten an hausinterne zentrale Stellen und an die am baurechtlichen Verfahren beteiligten Ämter und Behörden, Gerichte, das Land NRW und ggf. Nachbarn, die in ihren rechtlichen Interessen beeinträchtigt sein könnten, weitergeleitet werden. Bauakten werden nach Abschluss des Verfahrens durch eine von der Stadt Krefeld und dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verpflichteten Firma digitalisiert. Ihre Daten werden dorthin weitergeleitet. Sofern finanzielle Angelegenheiten abgewickelt werden müssen, werden die zur Abwicklung notwendigen Daten hausintern an die Finanzbuchhaltung und die Stadtkasse weitergeleitet. In diesem Zusammenhang - insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges - würden ggf. weitere Informationen von Dritten (z. B. Meldebehörden, Schuldnerregister und Vollstreckungsportal NRW, Schufa) erhoben. Ist ein Rechtsbeistand vor Gericht erforderlich, so wird ggf. der Fachbereich Recht eingeschaltet. Er erhält dazu Einsicht in die Unterlagen zu Ihrem Vorgang. Darüber hinaus werden Daten an Dritte außerhalb der Stadtverwaltung nur weitergeleitet, soweit die Stadtverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c) und e) EU-DSGVO in Verbindung mit §§ 60 ff. BauO NRW 2018 einschließlich deren Nebengesetzen und -verordnungen verarbeitet. Die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erfolgt nach § 35 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW in Verbindung mit § 86 BauO NRW 2018.
Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage(n) sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Empfänger von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergeleitet an die am bauordnungsrechtlichen Verfahren beteiligten Fachbereiche (Finanzservice, Bürgerservice, Umweltschutz, Feuerwehr, Soziales, Jugendhilfe, Gesundheit, Stadt- und Verkehrsplanung, Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Recht, Kommunalbetrieb Krefeld), Gerichte (Staatsanwaltschaft, Amtsgericht, Verwaltungsgericht Düsseldorf, Oberverwaltungsgericht Münster, Bundesverwaltungsgericht), Behörden des Bundes oder des Landes NRW (z. B. Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Eisenbahn-Bundesamt, Deutsche Bahn AG, Bezirksregierung, Finanzbehörden, Straßen NRW, Landesbetrieb Wald und Holz, Landwirtschaftskammer Rheinland, Wehrbereichsverwaltung, Wasser- und Schifffahrtsamt, Polizeipräsidium Krefeld), Träger öffentlicher Belange (RWE Energie AG, Stadtwerke Krefeld AG, SWK Energie GmbH), TÜV Rheinland GmbH, Prüfingenieure und Prüfsachverständige für Brandschutz und Standsicherheit, die Bauberufsgenossenschaft, die IHK Mittlerer Niederrhein, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft, die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, einzubeziehende Nachbargemeinden (Stadt Duisburg, Stadt Kempen, Stadt Meerbusch, Kreis Wesel) und ggf. Nachbarn, die in ihren rechtlichen Interessen beeinträchtigt sein könnten, soweit dies zur Bearbeitung des Verwaltungsvorgangs erforderlich ist. Die Auflistung ist nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bauakten werden nach Abschluss des Verfahrens durch eine von der Stadtverwaltung Krefeld in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein im Rahmen einer Auftragsverarbeitung verpflichteten Firma digitalisiert. Ihre Daten werden dorthin weitergeleitet.
Sofern finanzielle Angelegenheiten mit der Bauaufsicht abgewickelt werden müssen, werden die zur Abwicklung notwendigen Daten hausintern an den Finanzservice weitergeleitet. In diesem Zusammenhang - insbesondere im Falle eines Zahlungsverzuges - würden ggf. weitere Informationen von Dritten (z. B. Meldebehörden, Schuldnerregister und Vollstreckungsportal NRW, Schufa) erhoben.
Ist ein Rechtsbeistand, z. B. vor Gericht, erforderlich, so wird ggf. der Fachbereich Recht eingeschaltet. Er erhält dazu Einsicht in die Unterlagen zu Ihrem Vorgang. Darüber hinaus werden Daten an Dritte außerhalb der Stadtverwaltung nur weitergeleitet, soweit die Stadtverwaltung gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt. Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.
Speicherdauer/Löschfristen
Ihre Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß der Bauordnung Nordrhein-Westfalen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich bzw. gesetzlich vorgeschrieben ist. Nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die vollständige Bauakte so lange aufzubewahren wie das Bauwerk besteht (siehe auch § 74 Abs. 5 BauO NRW 2018).
Daten, die im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erhoben wurden, werden nach der Erhebung solange gespeichert, bis die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von drei Jahren (beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist) abgelaufen ist bzw. bis dies zur Aufgabenerledigung noch erforderlich ist. Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e) 2. Halbsatz DSGVO).
Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 DSGVO sowie im Falle von Ordnungswidrigkeitenverfahren die §§ 49 und 50 DSG NRW.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38424-0