Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen Ihres Antrages auf Einbürgerung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Migration und Integration, die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Entsprechend der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DS-GVO) informiert Sie der Fachbereich Migration und Integration hierüber und mittels des beigefügten Informationsblattes über die daraus entstehenden Rechte und Pflichten.
Kontaktdaten
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld
E-Mail: fb56@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3892
Fax: 0 21 51 / 86-2398
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47998 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-19 97
Fax: 0 21 51 / 86-21 10
Zweck der Datenverarbeitung
Wahrnehmung der behördlichen Aufgaben zur Bearbeitung Ihres Einbürgerungsgesuches.
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlagen:
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Aufenthaltsgesetz
Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlagen sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Empfänger von Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stellen weitergegeben bzw. befinden sich mit diesen Stellen im Rahmen der
Sachbearbeitung im Datentausch
Ausländerzentralregister, Ausländerbehörden, Bundesverwaltungsamt, Verfassungsschutzbehörden, Statistisches Bundesamt, Meldebehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Auslandsvertretungen, um die behördlichen Aufgaben zur Bearbeitung der Antragstellung wahrzunehmen.
Datenübermittlung an Drittstaaten
Die vom Fachbereich Migration und Integration erhobenen personenbezogenen Daten werden nicht direkt an Drittstaaten übermittelt. Die Kommunikation mit Drittstaaten erfolgt über die zentralen Ausländerbehörden der Länder. In seltenen Fällen auch über die jeweilige Auslandsvertretung.
Dauer der Speicherung / Löschfristen
30 Jahre nach Einbürgerung. Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 lit. e) 2. Hs. Datenschutz Grundverordnung)
Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung. Das Widerspruchsrecht ist in solchen Fällen eingeschränkt (Artikel 21 Satz 1 der DS-GVO), in denen das Interesse der verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung das schutzwürdige Interesse des Betroffenen überwiegt.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 38 42 4-0
Fax: 02 11 / 38 424 -10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de