Datenschutzrechtliche Hinweise für die Inanspruchnahme des Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Rahmen des Antrags auf Inanspruchnahme des Fahrdienst für Menschen mit Behinderung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die

Stadt Krefeld
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: fb50@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3060
Fax: 0 21 51 / 86-3145

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110

Zweck der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden für die Beratung, Antragstellung, Prüfung und gegebenenfalls Bewilligung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderung erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage(n)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage(n):

Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligungserklärung nach Artikel 6 Absatz 1 lit. c) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage(n) sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Empfänger von Daten

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stelle/n weitergegeben bzw. befinden sich mit dieser/diesen Stelle/n im Rahmen der Sachbearbeitung im Datentausch:

  • Landschaftsverband Rheinland als zuständigem Träger der Eingliederungshilfe
  • Sofern notwendig den in § 6 SGB IX aufgeführten Rehaträgern zur Bedarfsermittlung

insbesondere im Teilhabe- & Gesamtplanverfahren.

Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.

Speicherdauer/Löschfristen

Ihre im Rahmen dieses Verfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden 10 Jahre nach Leistungsende gelöscht. Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke
(Artikel 5 Absatz 1 lit. e) 2. Halbsatz Datenschutz-Grundverordnung).

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40

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