Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortlicher
Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-0
Fax: 0 21 51 / 86-1111
E-Mail: stadtservice@krefeld.de
Datenerhebende Stelle
Der Oberbürgermeister
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-3801
Fax: 0 21 51 / 86-3835
E-Mail: fb62@krefeld.de
Die rechtlichen Grundlagen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
Zweck der Datenverarbeitung
Zur Durchführung einer Fortführungsvermessung nach § 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes Nordrhein-Westfalen, sowie zur Erstellung eines amtlichen Lageplans nach § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6, Absatz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
Zur Zahlungsüberwachung werden Ihre personenbezogenen Daten an den Fachbereich 21 – Finanzservice und städtisches Immobilien-/Flächenmanagement übermittelt.
Bei bebauten Grundstücken werden die Adress- und Geometriedaten gegebenenfalls zur Erteilung beziehungsweise Abstimmung der Teilungsgenehmigung an die Bauaufsicht (Fachbereich 63) übermittelt. Einreichung der Unterlagen von Liegenschaftsvermessungen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bei den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs 62 zur Erneuerung und Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters nach § 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes Nordrhein-Westfalen.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
Bei Beauftragung der Vermessungen sind die mit dem Antrag verbundenen Unterlagen zehn Jahre zu speichern und aufzubewahren (§ 25 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit Nummer 14, Anlage 4, Nummer 2 des Liegenschaftskatastererlasses).
Aufgrund § 170 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 14b des Umsatzsteuergesetzes sind Gebührenbescheide und somit die in diesen enthaltenen personenbezogenen Daten zehn Jahre aufzuheben. Grenzniederschriften, Fortführungsrisse und sonstige Vermessungsunterlagen werden, im Rahmen der Übernahme, dauerhaft gespeichert und aufbewahrt (§ 25 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit Nummer 14, Anlage 4, Nummer. 1 des Liegenschaftskatastererlasses).
Rechte der betroffenen Person
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
- Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
- Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
- Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40
Fax: 02 11 / 38424-10
Internet: www.ldi.nrw.de