Datenschutzhinweise für die Durchführung einer Fortführungsvermessung

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortlicher

Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister 
Von-der-Leyen-Platz 1 
47798 Krefeld 
Telefon: 0 21 51 / 86-0 
Fax: 0 21 51 / 86-1111 
E-Mail: stadtservice@krefeld.de

Datenerhebende Stelle

Der Oberbürgermeister 
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16 
47807 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-3801 
Fax: 0 21 51 / 86-3835 
E-Mail: fb62@krefeld.de

Die rechtlichen Grundlagen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110

Zweck der Datenverarbeitung

Zur Durchführung einer Fortführungsvermessung nach § 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes Nordrhein-Westfalen, sowie zur Erstellung eines amtlichen Lageplans nach § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Artikel 6, Absatz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten

Zur Zahlungsüberwachung werden Ihre personenbezogenen Daten an den Fachbereich 21 – Finanzservice und städtisches Immobilien-/Flächenmanagement übermittelt. 

Bei bebauten Grundstücken werden die Adress- und Geometriedaten gegebenenfalls zur Erteilung beziehungsweise Abstimmung der Teilungsgenehmigung an die Bauaufsicht (Fachbereich 63) übermittelt. Einreichung der Unterlagen von Liegenschaftsvermessungen zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bei den zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs 62 zur Erneuerung und Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters nach § 12 des Vermessungs- und Katastergesetzes Nordrhein-Westfalen.

Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen

Bei Beauftragung der Vermessungen sind die mit dem Antrag verbundenen Unterlagen zehn Jahre zu speichern und aufzubewahren (§ 25 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit Nummer 14, Anlage 4, Nummer 2 des Liegenschaftskatastererlasses). 

Aufgrund § 170 der Abgabenordnung in Verbindung mit § 14b des Umsatzsteuergesetzes sind Gebührenbescheide und somit die in diesen enthaltenen personenbezogenen Daten zehn Jahre aufzuheben. Grenzniederschriften, Fortführungsrisse und sonstige Vermessungsunterlagen werden, im Rahmen der Übernahme, dauerhaft gespeichert und aufbewahrt (§ 25 der Durchführungsverordnung zum Vermessungs- und Katastergesetz in Verbindung mit Nummer 14, Anlage 4, Nummer. 1 des Liegenschaftskatastererlasses).

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten 
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten 
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung 
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände 
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde bei Datenschutzverstößen

Zuständige Aufsichtsbehörde

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40
Fax: 02 11 / 38424-10
Internet: www.ldi.nrw.de

 

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