Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen des Antrags auf
Erteilung einer personenbeförderungsrechtlichen oder gütertransportrechtlichen Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die
Stadt Krefeld
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Elbestraße 7
47800 Krefeld
die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.
Kontaktdaten
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: FB32@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-2201
Fax: 0 21 51 / 86-2325
Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
Zweck der Datenverarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zur Speicherung, Löschung und Änderungen von persönlichen Daten, um über Ihren Antrag entscheiden zu können. Dies geschieht zur Prüfung
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der Sicherheit und Leistungsfähigkeit,
- der fachlichen Eignung,
- der Niederlassung im Inland und die gesetzlichen Anforderungen hieran,
- der Voraussetzungen für beantrage Ausnahmegenehmigung (soweit einschlägig)
- zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
und zur Überprüfung
- des/der Antragstellers/Antragstellerin und aller am Antrag beteiligten Personen und
- des/der Fahrzeug/e und fahrerlaubnisrechtlichen Daten im örtlichen und zentralen Fahrerlaubnisregister und Fahreignungsregister
Rechtsgrundlage(n)
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit folgenden Bestimmungen erhoben:
Personenbeförderungsrechtliche Genehmigungen:
PBefG, PBZugV, BOKraft
Gütertransportrechtliche Genehmigungen: Verordnung (EG) Nr. 1072/2009, Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, GÜKG, GBZUGV
Aufgrund der oben genannten Rechtsgrundlage(n) sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.
Empfänger von Daten
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten insbesondere an folgende Stelle/n weitergegeben bzw. befinden sich mit dieser/ diesen Stelle/n im Rahmen der Sachbearbeitung im Datentausch:
Gesetzliche Anhörstellen wie die für Gewerbeaufsicht zuständigen Behörden sowie andere Behörden, deren Aufgaben durch den Antrag berührt werden, die Industrie- und Handelskammern, die betroffenen Fachgewerkschaften und die Fachverbände der Verkehrstreibenden, Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft.
Zusätzlich bei gütertransportrechtlichen Genehmigungen:
Das Bundesamt für Güterverkehr.
Die Weitergabe von Daten erfolgt an alle vorgenannten Stellen mit dem Zweck, zu den beantragten Verkehren sowie den antragstellenden Personen Stellung zu nehmen, da diese Gewerbeerlaubnisse entweder in deren Rechte eingreifen oder diese Aussagen über die Genehmigungsvoraussetzungen treffen können.
Datenübermittlung an Drittstaaten
Eine Datenübermittlung an Drittstaaten erfolgt nicht.
Speicherdauer/ Löschfristen
Die Speicherdauer Ihrer im Rahmen dieses Verfahrens erfassten personenbezogenen Daten ist wie folgt:
Besteht die Genehmigung/Erlaubnis nicht mehr oder konnte diese nicht erteilt werden bzw. musste diese widerrufen werden, bleiben die Daten bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gespeichert, in dem die Erlaubnis/Genehmigung entweder endete oder diese nicht erteilt wurde bzw. widerrufen wurde.
Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Art. 5 Abs. 1 lit. e) 2. Hs. Datenschutz-Grundverordnung).
Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung. Für ordnungsbehördliche Maßnahmen gelten die §§ 49 und 50 Datenschutzgesetz NRW.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40