Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster
Die Stadt Krefeld nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchte Sie informieren, wie mit den anvertrauten Daten im Rahmen der Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters umgegangen wird.
Im Rahmen Ihres Antrags auf Auskünfte oder Auszüge aus dem Liegenschaftskataster verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt oder speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften, Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.
Kontaktdaten der datenerhebenden Stelle und der/des Datenschutzbeauftragen
Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die
Stadt Krefeld
Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
E-Mail: fb62@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-3801
Fax: 0 21 51 / 86-3835
Die rechtlichen Grundlagen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter
Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
Zweck der Datenverarbeitung
Die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Erteilung von Auskünften oder der Erstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster wie Auszügen aus der Liegenschaftskarte, dem Liegenschaftsbuch oder der Amtlichen Basiskarte und der Erstellung des zugehörigen Gebührenbescheids.
Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1b) der Datenschutz-Grundverordnung zur Erfüllung beziehungsweise Vorbereitung eines Vertrags in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) und der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung).
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Empfänger von Daten
Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden für die fachliche Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Antrags von den dafür zuständigen Mitarbeitern des Fachbereichs Vermessung, Kataster und Liegenschaften verarbeitet. Im Falle einer Gebührenerhebung werden die Daten zur Zahlungsüberwachung an den Fachbereich Finanzservice der Stadt Krefeld übermittelt.
Speicherdauer und Löschfristen
Die mit dem Antrag auf Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster und die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster verbundenen personenbezogenen Daten und Unterlagen werden ein Jahr aufbewahrt und gespeichert (§ 25 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster in Verbindung mit Nummer 14 des Liegenschaftskatastererlasses, Anlage 4, Nummer 2, Absatz 3).
Aufgrund § 170 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 14 des Umsatzsteuergesetzes sind Gebührenbescheide und somit die in diesen enthaltenen personenbezogenen Daten zehn Jahre aufzubewahren.
Ausnahmen ergeben sich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke und für statistische Zwecke (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e) 2. Halbsatz der Datenschutz-Grundverordnung).
Rechte der Betroffenen
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung.
Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40