Datenschutzhinweise zur Vorbereitung und Durchführung von Umlegungsverfahren

Datenschutzrechtliche Hinweise nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadt Krefeld nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und möchte Sie informieren, wie mit den erhobenen und durch Sie anvertrauten Daten umgegangen wird.

Verantwortliche oder Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger geltender Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist

Der Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld
Der Vorsitzende
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-3801
Fax: 0 21 51 / 86-3835
E-Mail: umlegungsausschuss@krefeld.de

Wer erhebt ihre personenbezogenen Daten?

Im Rahmen der Vorbereitung und der Durchführung von Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt oder speichert) die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten. Kontakt:

Der Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld
Geschäftsstelle
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-3801
Fax: 0 21 51 / 86-3835
E-Mail: umlegungsausschuss@krefeld.de

Hinweise zum Datenschutz - Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter

Die rechtlichen Grundlagen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Stadt Krefeld, Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110
E-Mail: datenschutz@krefeld.de

Zu welchem Zweck erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten?

Die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist zweckgebunden. Sie werden durch den Umlegungsausschuss für die Stadt Krefeld und seine Geschäftsstelle nur für die ordnungsgemäße Vorbereitung nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sowie zur Durchführung von Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff des Baugesetzbuches genutzt, insbesondere für Einladungen zur Anhörung und Erörterung, für die Fertigung des Bestandsverzeichnisses und zur Aufstellung des Umlegungsplans sowie für die Bekanntmachung von Verwaltungsakten, die im Zusammenhang mit dem Umlegungsverfahren ergehen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 lit. c) und e) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse erfolgt. Der Umfang der hierfür erforderlichen und damit ohne Ihre Zustimmung zu erhebenden Daten wird festgelegt durch § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW). Sofern Sie durch Einwilligungserklärung der Erhebung und Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten zustimmen, ist Artikel 6 Absatz 1 lit. a) der Datenschutz-Grundverordnung die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung.

Erfolgt eine Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten?

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit weitergegeben und dies auch nur, wenn die Weitergabe gesetzlich zugelassen oder vorgeschrieben ist, oder wenn Sie einer Weitergabe zustimmen. Die Weitergabe erfolgt insbesondere an folgende, für die ordnungsgemäße Durchführung des Umlegungsverfahrens erforderliche Stellen:

  • an den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld,
  • an andere Fachbereiche der Stadt Krefeld, zum Beispiel mit der Zahlungsabwicklung betraute oder Steuern und Abgaben erhebende Fachbereiche,
  • die kommunale Bewertungsstelle zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden,
  • an das Amtsgericht Krefeld - Grundbuchamt,
  • an das Finanzamt Krefeld,
  • gegebenenfalls an das Landgericht Düsseldorf - Kammer für Baulandsachen.

Gegebenenfalls erhalten Dritte Einsicht in Teile ihrer personenbezogenen Daten, zum Beispiel bei der öffentlichen Auslegung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses nach § 53 des Baugesetzbuches, bei berechtigtem Interesse nach § 69 des Baugesetzbuches und andere Beteiligte des Umlegungsverfahrens nach den §§ 70 oder 76 des Baugesetzbuches.

Speicherdauer und Löschungsfristen

Alle im Rahmen dieses Verfahrens erfassten, personenbezogenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen beziehungsweise nach Nummer 7.3 der Dienstanweisung 1030 der Stadt Krefeld nach 30 Jahren gelöscht.

Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erstellung von Urkunden im Sinne des Beurkundungsgesetzes, die die Rechtsverhältnisse der Beteiligten regeln, müssen gemäß § 5 Absatz 4 der Dienstordnung für Notarinnen und Notare 100 Jahre oder unbefristet aufbewahrt werden.

Wenn Sie eine Einwilligungserklärung zur Speicherung weiterer personenbezogener Daten abgeben, werden diese Daten nur solange aufbewahrt, bis Sie die Einwilligung ganz oder teilweise widerrufen, höchstens jedoch wie oben - 30 Jahre.

Ausnahmen ergeben sich durch Archivzwecke, die im öffentlichen Interesse liegen, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke sowie für statistische Zwecke (Artikel 5 Absatz 1 lit. e) der Datenschutz-Grundverordnung).

Ihre Rechte

Auf Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und ihr Recht auf Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

Eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die über das zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe erforderliche Maß hinausgehen, können Sie jederzeit ganz oder teilweise ohne Angaben von Gründen für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist formlos an den Verantwortlichen zu richten und soll Sie als betroffene Person und ihren Wunsch nach Widerruf erkennen lassen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Beschwerden über das Vorgehen des Umlegungsausschusses für die Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2 - 4
40213 Düsseldorf
oder
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 38 42 40
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Zusätzliche Angaben nach Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung zu Quellen der Datenerhebung

Es werden auch solche Daten verarbeitet, die durch Dritte (bei entsprechender Anwendung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung) erhoben wurden, zum Beispiel Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster, Kontaktdaten aus dem Melderegister und Grundbuchauszüge.

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