Datenschutzrechtliche Hinweise für die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines

Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Rahmen des Antrags auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines verarbeitet (insbesondere erhebt, übermittelt und speichert) die Stadt Krefeld, Fachbereich Bürgerservice die Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten.

Kontaktdaten

Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Bürgerservice
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: FB31@krefeld.de
Telefon: 0 21 51 / 86-1602
Fax: 0 21 51 / 86-1605

Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten der Stadt Krefeld geprüft und überwacht. Die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter

Stadt Krefeld
Datenschutz
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de
Telefon: 0 21 51/ 86-1997
Fax: 0 21 51 / 86-2110

Zweck der Datenverarbeitung

Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines aufgrund Ihres oben genannten Antrages.

Rechtsgrundlage(n)

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund folgender Rechtsgrundlage(n):

Die Meldebehörde speichert nach § 2 Abs. 1 Meldegesetz NRW (MG NRW) die Tatsache, dass für die Einwohnerin oder den Einwohner ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt worden ist, im Rahmen der Mitwirkung bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Die Untersuchungsberechtigungsscheine sind von den Einwohnermeldeämtern oder Meldestellen auszugeben und in den Meldeunterlagen zu vermerken. Aufgrund der genannten Rechtsgrundlage(n) sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck verwendet, für den sie erhoben worden sind.

Empfänger von Daten

Eine Datenübermittlung an andere Personen oder Stellen erfolgt mit Ausnahme des IT-Dienstleisters nicht.

Speicherdauer/ Löschfristen

Ihre im Rahmen dieses Verfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden nach Eintritt der Volljährigkeit gelöscht.

Rechte der Betroffenen

Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der Datenschutzgrundverordnung.

Beschwerden über das Vorgehen der Stadt Krefeld in dieser datenschutzrechtlichen Angelegenheit richten Sie an die

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Telefon: 02 11 / 38 42 40

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