Denkmal: Denkmalrechtliche Genehmigung (zur Veränderung des Gebäudes) beantragen
Für Änderungen an allen Denkmälern und Gebäuden in Denkmalbereichen ist zuvor eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Diese Erlaubnispflicht schließt Veränderungen in der ummittelbaren Umgebung von Denkmälern ein.
Benötigte Unterlagen
- Erforderliche Unterlagen (siehe weiterführende Informationen)
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Benötigte Unterlegen
Zum Ist-Zustand:
- Aufnahmen vom derzeitigen Zustand des Baudenkmals (unbedingt notwendig bei äußeren Veränderungen)
- Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Beschreibung von Schäden
Zum Soll-Zustand:
- Bauzeichnungen mit der Darstellung der geplanten Veränderungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Detaillierte Maßnahmenbeschreibungen
- Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls Leistungsangebote
- Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme für den Erhalt des Denkmals
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden.
- Die Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis ist gebührenfrei.
- Die Bearbeitungsdauer ist vom jeweiligen Projektumfang abhängig.
Verantwortlichkeit
Denkmalschutz
0 21 51 / 86-0
denkmalschutz@krefeld.de
denkmalschutz@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr