Denkmal: Denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen
Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW für Maßnahmen an oder in der engeren Umgebung von Denkmälern bzw. Abgabe von denkmalrechtlichen Stellungnahmen im Rahmen von (nach anderen gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen) Planfeststellungen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Zulassungen oder Zustimmungen (zum Beispiel Bauanträgen).
Dies dient der Sicherstellung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Erfüllung der Aufgaben als untere Denkmalbehörde.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Fristen
Keine
Prozess
Der Antrag kann online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden, mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen, da dies auch für die Aktendokumentation wichtig ist.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (bis 2 Wochen)
Verantwortlichkeit
denkmalschutz@krefeld.de