Forschung & Förderung

Dorferneuerung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) werden Maßnahmen u.a. zur Dorferneuerung finanziert. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.

Fristen

Fristen werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen separat bekannt gegeben.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Umlegungsausschuss 0 21 51 / 86-3872
umlegungsausschuss@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
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Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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