Dorferneuerung
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) werden Maßnahmen u.a. zur Dorferneuerung finanziert. Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht zu erhalten und zu stärken ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Fristen werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen separat bekannt gegeben.
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Verantwortlichkeit
umlegungsausschuss@krefeld.de