Ein- & Auswanderung

Duldung beantragen (Fiktionsbescheinigung)

Eine Duldung erhalten insbesondere Ausländer, deren Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und dennoch keine Aufenthaltserlaubnis (aus humanitären Gründen) erteilt werden kann.

Neben den Fällen, in denen die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, gibt es weitere Konstellationen bei denen eine Duldung im Einzelfall in Betracht kommt.

Benötigte Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Einzelfall stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der Abteilung Migration.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Die Ausreisepflicht bleibt in allen Duldungsfällen bestehen.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen

Verantwortlichkeit

Migration 56 - Fachbereich Migration und Integration
0 21 51 / 86-0
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
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