Ein- & Auswanderung

Einbürgerung beantragen

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. 

Gerne informieren wir Sie hier dazu, wie eine Einbürgerung abläuft und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen. 

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag. Sie können ab dem 16. Lebensjahr einen Antrag auf Einbürgerung stellen, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben. Für Personen unter 16 Jahren müssen die gesetzlichen Vertreter – im Regelfall beide Elternteile – den Antrag stellen. 

Aufenthaltstitel Muster
Aufenthaltstitel Muster

Voraussetzungen

Im Regelfall erfolgt eine Einbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Diese setzt folgendes voraus: 

  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. als EU-Bürger oder mit einer Niederlassungserlaubnis) oder eine Aufenthaltserlaubnis
    WICHTIG: Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 oder § 104c sind, ist eine Einbürgerung nicht möglich. 
  • Sie haben seit fünf Jahren Ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten

    Hiervon ausgenommen sind Sie, wenn 

    1. Sie bis zum 30.06.1974 in die BRD bzw. bis zum 13.06.1990 in die DDR als sog. „Gastarbeiter“ eingereist sind und die Inanspruchnahme der obengenannten Sozialleistungen nicht zu vertreten haben oder
    2. Sie Ehegatte der Person unter 1. sind und dieser im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind oder
    3. Sie derzeit in Vollzeit erwerbstätig sind und dies in den letzten 24 Monaten mindestens 20 Monate waren oder 
    4. Sie mit der Person zu 3. als Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und einem minderjährigen Kind in einer familiären Lebensgemeinschaft leben
     
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. Das entspricht dem Sprachniveau B1
  • Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland 
  • Sie wurden nicht wegen einer Straftat verurteilt
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der BRD und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskriegs 

Neben der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG besteht die Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG und die Einbürgerung nach § 9 StAG für Ehegatten von deutschen Staatsbürgern. Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrem Beratungsgespräch. 

Gebührenrahmen

  • Erwachsene: 255,00 €
    Hinweis: Wenn Sie Ihren Antrag online stellen, wird die gesamte Bearbeitungsgebühr sofort fällig .
  • miteinzubürgernde minderjährige Kinder: 51,00 €

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden. 
  • Da die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von der individuellen Situation der Antragstellerin und des Antragstellers abhängt, stehen wir Ihnen in einem umfassenden Beratungsgespräch (telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz), in welchem wir Sie individuell und ausführlich zu den einzelnen Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Anlauf des Einbürgerungsverfahrens beraten, zur Verfügung. Danach erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen.
  • Wir raten Ihnen dringend vor der Antragstellung trotz längerer Wartezeit ein Beratungsgespräch wahrzunehmen.

FAQ

Welche Unterlagen benötigen wir?

Die Unterlagen, welche zur Bearbeitung des Antrags erforderlich sind, unterscheiden sich von Antragsteller*in zu Antragsteller*in. Daher beraten wir Sie immer persönlich, bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. In diesem Beratungsgespräch prüfen wir, ob voraussichtlich eine Einbürgerung erfolgen kann.  Sofern im Gespräch festgestellt wird, dass Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, raten wir Ihnen davon ab, dass Sie die Einbürgerung beantragen. Denn auch für die Ablehnung Ihres Antrages müssen Sie eine Gebühr zahlen (siehe unter „Gebührenrahmen“). Wenn wir Ihnen am Ende des Beratungsgespräches empfehlen einen Antrag zu stellen, erhalten Sie eine Liste mit den Unterlagen, die wir für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. 

Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?

Vor der Antragstellung findet eine gesetzlich vorgesehene Beratung statt. 

Im Beratungsgespräch werden mit Ihnen Ihre individuellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung besprochen und Ihnen wird mitgeteilt, ob ein Antrag Aussicht auf Erfolg hätte und welche Unterlagen Sie hierfür ggfs. einreichen müssten. 

Sollten Sie Interesse an einer Einbürgerung und einem Beratungsgespräch haben, teilen Sie uns dies gerne per Mail an 56EbB@krefeld.de unter Nennung Ihres vollen Namens und Ihres Geburtsdatums mit. Sie werden zu gegebener Zeit telefonisch, per Mail oder per Post kontaktiert. 

Sehr viele Menschen interessieren sich für eine Einbürgerung. Daher beträgt unsere durchschnittliche Wartezeit auf einen Beratungstermin etwa 12 Monate. Sie erhalten nach Ihrer Terminanfrage eine Eingangsbestätigung, sodass Sie die Sicherheit haben, dass Ihre Anfrage uns auch tatsächlich erreicht hat. Danach melden wir uns wieder bei Ihnen, wenn wir Ihnen einen Termin zum Beratungsgespräch anbieten können. Sie erhalten also innerhalb der Wartezeit von 12 Monaten keine Nachricht von uns. Bitte verzichten Sie darauf, vor Ablauf von 12 Monaten bei uns nachzufragen, wann Sie einen Termin erhalten.     

Sofern Sie nach dem Beratungsgespräch alle erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, melden Sie sich für die Vereinbarung eines persönlichen Termins für die Abnahme der Loyalitätserklärung und Antragsannahme. Bei diesem Termin wird die Hälfte der Bearbeitungsgebühr fällig. 

Sofern alle Unterlagen vollständig im Original vorlagen und die Loyalitätserklärung erfolgreich abgenommen wurde, erfolgt zeitnah die Bearbeitung Ihres Antrags und bei Vorlage aller erforderlichen Voraussetzungen die Einbürgerung. 


Verantwortlichkeit

Migration 0 21 51 / 86-2333
auslaenderamt@krefeld.de

Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr, 14:00 Uhr-17:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

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