Beglaubigung und Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:
- Personalien des Kindes,
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
- Reiseroute und
- gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.
Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie
- seiner Geburtsurkunde und
- der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten
mit sich führen.
Je nach Zielland,
- müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
- muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
- ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.
Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.
Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.
Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis, falls noch kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden
- Originaldokument
- einseitige Kopien des Originaldokumentes, das beglaubigt werden soll
Weiterführende Informationen
Folgende Beglaubigungen sind nicht möglich:
- Beglaubigungen Deutscher Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe und Heiratsurkunde) sind nicht möglich. Hier muss eine beglaubigte Abschrift durch das zuständige Standesamt erfolgen.
- Privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Finanzierungsunterlagen, Abtretungen, Erbschaften) müssen vom Notar beglaubigt werden.
Falls die Kopie eines deutschen Personalausweises und/oder Reisepasses beglaubigt werden soll, muss als Nachweis eine Bescheinigung der Anforderungsstelle vorgelegt werden.
Fristen
keine
Prozess
Eine persönliche Vorsprache aller unterschriftsleistender Personen ist erforderlich, da die Unterschrift vor Ort getätigt werden muss.
Bearbeitungsdauer
- 15 Minuten (bei persönlicher Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen)
Verantwortlichkeit
ema@krefeld.de