Einwohnerfragestunde: Fragen an den Rat
Der Rat der Stadt Krefeld führt für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld grundsätzlich mindestens zweimal im Jahr eine Einwohnerfragestunde durch. Verbindlich werden Ort und Zeit durch die Festsetzung der Tagesordnung festgelegt. Die örtliche Presse veröffentlicht zudem vor der jeweiligen Sitzung einen Aufruf, Fragen zur Einwohnerfragestunde zu stellen.
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Krefeld kann höchstens zwei Fragen einreichen, diese müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Fragen werden in der Ratssitzung von dem Oberbürgermeister mündlich beantwortet, wenn die jeweilige Fragestellerin beziehungsweise der Fragesteller anwesend ist.
Ist eine Beantwortung der Fragen nicht möglich oder sind die Fragestellerinnen beziehungsweise die Fragesteller nicht anwesend, erfolgt eine schriftliche Beantwortung.
Die Einwohnerfragestunde dauert höchstens 60 Minuten. Fragen, die innerhalb dieser Zeit nicht beantwortet sind, werden schriftlich beantwortet.
Zu jeder Frage kann nach Beantwortung eine Zusatzfrage von der Fragestellerin beziehungsweise dem Fragesteller gestellt werden.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Einwohnerfragen müssen spätestens 14 Tage vor der entsprechenden Ratssitzung schriftlich beim Oberbürgermeister eingehen.
Prozess
- Der Antrag kann online, formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
- Die Angabe der Wohnanschrift der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers ist zwingend erforderlich.
Bearbeitungsdauer
- 1 Woche (Sie erhalten innerhalb einer Woche eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Einwohnerfrage.)
Verantwortlichkeit
ratundehrenamt@krefeld.de