Elterngeld beantragen
Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300,00 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Nähere Informationen zum Thema Elterngeld und Elternzeit erhalten Sie hier....
Benötigte Unterlagen
- Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original Geburtsbescheinigung für die Beantragung von Elterngeld Ihres Kindes ein.
- Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
- Sollten Sie im Kalenderjahr oder den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes selbstständig tätig gewesen sein, reichen Sie auch die Erklärung für Selbstständige und den letzten Steuerbescheid ein.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels", das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Fristen
Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (aus-schlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
FAQ
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800,00 Euro, der Mindestbetrag 300,00 Euro. Grundsätzlich kann das Basiselterngeld für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Außerdem haben Eltern, deren Kind mindestens sechs Wochen zu früh geboren wurde, ebenfalls einen Anspruch auf mindestens einen weiteren Bezugsmonat des Basiselterngeldes.
Es ist zudem möglich, das sogenannte Elterngeld Plus in Anspruch zu nehmen. Hierbei kann der Anspruch des Elterngeldes, nicht wie zuvor nur die Auszahlungsvariante, von 14 auf bis zu 28 Monate erhöht werden, wodurch der ausgezahlte Betrag jedoch halbiert wird. Dabei entsprechen zwei Elterngeld Plus Monate einem Monat des normalen Basiselterngeldes.
Hinzu kommen die vier Partnerschaftsmonate, die zusätzlich zur Verfügung stehen, wenn beide Elternteile in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen.
Es kann künftig also zwischen den beiden Elterngeldmodellen ausgewählt oder beide Varianten kombiniert werden.
Habe ich ein Recht auf Elternzeit?
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden.
Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten.
Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis hin zum achten Lebensjahr des Kindes.