Emissionsgenehmigung beantragen
Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) bildet die Grundlage für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Mit dem TEHG wurde eine Genehmigungspflicht für die Freisetzung von Treibhausgasen bei bestimmten Tätigkeiten eingeführt.
Benötigte Unterlagen
- Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
- Beschreibung der Tätigkeit, des Standorts und der Art und des Umfangs der dort durchgeführten Verrichtungen und der verwendeten Technologien
- in den Fällen des § 2 Absatz 1 Satz 2 TEHG eine Beschreibung der räumlichen Abgrenzung der Anlagenteile, Verfahrensschritte und Nebeneinrichtungen nach § 2 Absatz 2 TEHG
- die Quellen von Emissionen
- den Zeitpunkt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen worden ist oder werden soll
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Anlagenbetreiber, für die vor dem 1. Januar 2013 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt wurde, ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung die Genehmigung nach dem TEHG.
Ansonsten ist bei einer Tätigkeit nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 32 des TEHG eine Emissionsgenehmigung bei der Behörde zu beantragen, die auch für die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zuständig wäre. Dies sind in Nordrhein-Westfalen entweder die Bezirksregierungen oder die Unteren Immissionsschutzbehörden.
Anlagenbetreiber, die bereits über eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung verfügen, können darüber hinaus eine gesonderte Emissionsgenehmigung beantragen.
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde einzureichen. Im Falle der Zuständigkeit der Stadt Krefeld, ist der Antrag bei der Unteren Immissionsschutzbehörde einzureichen.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Verantwortlichkeit
immissionsschutz@krefeld.de