Bauen & Wohnen

Erbbaurecht

Ein Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu unterhalten.

Der Erbbaurechtsvertrag kann z.B. Regelungen treffen

  • zum Vertragsgegenstand (betroffenes Grundstück)
  • zu Art und Zweck des Erbbaurechtes
  • zur Laufzeit
  • zum Erbbauzins
  • zur Tragung von Lasten und Abgaben
  • zum Heimfall
  • zur Handhabung bei Zeitablauf oder
  • zur Einräumung von Vorkaufsrechten.

Die einzelnen Inhalte werden zwischen der Erbbaurechtsausgeberin (Stadt Krefeld) und dem Erbbaurechtsnehmer vereinbart.

Weiterführende Informationen

Gebühren:

Erteilung von Löschungsbewilligungen und Mithaftentlassungsurkunden je Recht

  • Löschungsbewilligungen 75,00 €
  • Mithaftentlassungserklärung 75,00 €

Erteilung von Vorrangeinräumungserklärungen, Pfandfreigaben, Zustimmungen zu Abtretungen und Belastungen von Erbbaurechten je Bewilligung

  • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 37,50 €
  • Bei Eigentumsobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 75,00 €
  • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten bis 50.000,00 €: 52,50 €
  • Bei Mietobjekten und Grundpfandrechten über 50.000,00 €: 90,00 €

Hypothekenaufteilungsurkunden

  • je Aufteilungseinheit 22,50 , mindestens 75,00

Änderungen der Schuldverhältnisse

  • Bei Eigenheim und Erbbaurechten pro Objekt: 75,00 €
  • Bei Eigentumswohnungen pro Wohnung: 75,00 €
  • Bei Mietobjekten mit Grundpfandrechten:
    Bis 50.000,00 €: 165,00 € je Objekt
    Bis 250.000,00 €: 375,00 € je Objekt
    Über 250.000,00 €: 750,00 € je Objekt 
  • Zustimmung zur Übertragung eines Erbbaurechtes: 75,00 € je Fall
  • Erteilung einer Stillhalteerklärung: 35,50 € e Erklärung
  • Zustimmung zum Wechsel des Feuerversicherers: 15,00 je Objekt
  • Erteilung einer Vorkaufsrechtsverzichterklärung: 75,00 je Fall
  • Erteilung einer Zustimmung zur Eintragung einer Baulast: 37,50 je Baulast

Erteilung einer Löschungsbewilligung für ein Vorkaufsrecht

  • Für selbst genutztes Wohngrundstück: 750,00 €
  • In anderen Fällen z.B. bei Gewerbegrundstücken oder Mietobjekten (wenn dem Grundstückseigentümer durch Löschung ein direkter wirtschaftlicher Vorteil zuwächst): 2 % des Bodenwertes, mindestens 750,00 € je Fall

Fristen

2 Jahre vor Auslaufen des Erbbaurechtes

Besonderheiten

Die rechtliche Grundlage für das Konstrukt des Erbbaurechtes bildet das Erbbaurechtsgesetz. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt gibt es die Möglichkeit, vertraglich individuell vereinbarte Inhalte in einen Erbbaurechtsvertrag aufzunehmen.

Prozess

Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.


Verantwortlichkeit

Liegenschaften 0 21 51 / 86-3801
liegenschaften@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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