Erschließungs- und Ablösungsverträge
Vorbereitung und Abschluss von Erschließungsverträgen zwischen der Stadt Krefeld und privaten Erschließungsträgern bzw. Investoren.
Abschluss von Verträgen mit Grundstückseigentümern über die Ablösung von künftig zur Erhebung kommenden Erschließungsbeiträgen.
Benötigte Unterlagen
- Nachweis über das Eigentum an den entsprechenden Grundstücken bzw. entsprechende Vollmachten; gegebenenfalls Handelsregisterauszüge
Rechtsgrundlagen
Prozess
Das Interesse kann mündlich bekundet werden, der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.
Verantwortlichkeit
Stadt- und Verkehrsplanung
FB61@krefeld.de
Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld
Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr