Bauen & Wohnen

Erschließungs- und Ablösungsverträge

Vorbereitung und Abschluss von Erschließungsverträgen zwischen der Stadt Krefeld und privaten Erschließungsträgern bzw. Investoren.

Abschluss von Verträgen mit Grundstückseigentümern über die Ablösung von künftig zur Erhebung kommenden Erschließungsbeiträgen.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über das Eigentum an den entsprechenden Grundstücken bzw. entsprechende Vollmachten; gegebenenfalls Handelsregisterauszüge

Rechtsgrundlagen

Prozess

Das Interesse kann mündlich bekundet werden, der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.


Verantwortlichkeit

Stadt- und Verkehrsplanung FB61@krefeld.de

Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Mittwoch: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr

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