Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer beantragen
Erziehungsbeistände unterstützen Kinder und Jugendliche, Alltags- sowie Konfliktsituationen zu bewältigen und aufzuarbeiten.
Bei folgenden Problemlagen kann ein Erziehungsbeistand angezeigt sein:
- Massive Probleme der Lebensbewältigung
- Konflikte mit den Eltern
- Mangelnde soziale Kompetenzen
- Schulverweigerung, Schul- oder Ausbildungsprobleme
- Kriminalität
- Weglaufen, Trebe
- Drogenproblematik
Dabei sollen die emotionalen und sozialen Fähigkeiten der jungen Menschen sowie ihre Selbstständigkeit gefördert werden. Die Hilfe knüpft an die spezifischen Probleme der Betroffenen an und bezieht das soziale Umfeld mit ein.
Ein Betreuungshelfer hat im Wesentlichen die gleiche Aufgabe wie ein Erziehungsbeistand. Seine Unterstützung wird jedoch grundsätzlich richterlich angeordnet. Ein Richter kann in einem jugendgerichtlichen Verfahren anordnen, dass sich ein Jugendlicher der Aufsicht der sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkraft unterstellen muss.
Betreuungshelfer können auch für nicht strafrechtlich aufgefallene junge Menschen tätig werden. Sie werden im Unterschied zum Erziehungsbeistand eher für ältere Heranwachsende gewählt.
Bei entsprechendem Unterstützungsbedarf wenden Sie sich an die Familienberatung im Familienberatungszentrum.
Benötigte Unterlagen
- gemeinsame Sorgerechtserklärung, wenn vorhanden
- Vaterschaftsanerkennung, wenn vorhanden
Rechtsgrundlagen
Verantwortlichkeit
familienberatung@krefeld.de