Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen: Beantragung
Der Fahrdienst steht allen schwerbehinderten Menschen, die im Stadtgebiet Krefeld wohnen (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind) und wegen Art und Schwere ihrer Behinderung keine öffentlichen und privaten Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer bzw. auf fremde Hilfe angewiesen sind, zur Verfügung.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, H oder Bl
- alternativ eine ärztliche Bescheinigung oder sonstige medizinische Unterlagen
Voraussetzungen
Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Fachbereich Soziales und Senioren der Stadt Krefeld auf Antrag ein Berechtigungsausweis ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung des Berechtigungsausweises ist der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind).
Benötigte Formulare
Besonderheiten
Ich bitte um Berücksichtigung, dass die Durchführung und Annahme von Fahrten in ausschließlicher Zuständigkeit der Fahrdienstträger, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten, liegt.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
FAQ
Ist die Benutzung des Fahrdienstes begrenzt?
Die Benutzung des Fahrdienstes ist auf das Stadtgebiet Krefeld beschränkt. Über die Stadtgrenzen hinausgehende Fahrten können grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass in besonders zu begründenden Einzelfällen der Fachbereich Soziales und Senioren auf Antrag ausnahmsweise die schriftliche Genehmigung erteilt.
Wie viele Fahrten können im Jahr in Anspruch genommen werden?
Die Anzahl der maximal möglichen Fahrten wird je nutzungsberechtigter Person auf 100 Fahrten (zum Beispiel 50 Hin- und 50 Rückfahrten) im Kalenderjahr festgelegt.
Wer führt Fahrten durch?
Mit der Durchführung der Fahrten sind folgende Fahrdienste beauftragt, die täglich unter den nachstehenden Telefonnummern zu erreichen sind:
- Blitz Krankenfahrten GmbH 0 21 51 / 6 44 08 88
- PEGASUS Fahrdienst 0 21 51 / 9 28 07 77 oder 0176 / 60 32 60 57
- Taxiservice Krefeld 0 21 51 / 35 88 98
Welche Fahrten können mit dem Fahrdienst durchgeführt werden?
Der Fahrdienst kann grundsätzlich für alle Fahrten ohne Nachweis der Zweckbestimmung in Anspruch genommen werden. Fahrten, die mit anderen Kostenträgern abgerechnet werden können (z.B. Krankenkassen, Integrationsamt, Agentur für Arbeit), dürfen mit dem Fahrdienst nicht durchgeführt werden (z.B. Fahrten zum Arzt, zu Krankenhausbehandlungen, zum Arbeitsplatz, zur Schule etc.). Der Fahrdienst steht nur im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Anbieter zur Verfügung.
Was ist der Begleitdienst?
Antragstellern, bei denen die Notwendigkeit der ständigen Begleitung vorliegt (Merkzeichen "B" oder ärztliches Attest) haben den Anspruch auf kostenfreie Beförderung einer Begleitperson.
Welche Kosten entstehen dem Berechtigten?
Die Benutzer des Fahrdienstes, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, haben je Fahrt ein Entgelt in Höhe von mindestens 2,00 Euro zu entrichten. Die Übrigen tragen einen Eigenanteil von 5,00 Euro je Fahrt.
Gleiches gilt für Berechtigte, die aufgrund eines geringen Einkommens und Vermögen, grundsätzlich einen Anspruch auf die vorgenannten Transferleistungen hätten.
Bei der Antragstellung ist die wirtschaftliche Lage durch Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen. Die Entscheidung Höhe des Eigenanteils erfolgt durch den Fachbereich Soziales und Senioren. Die Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils wird auf dem Ausweis vermerkt.
Die Eigenbeteiligung ist in Form von Bargeld an die Fahrdienste zu entrichten
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0
eingliederungshilfe@krefeld.de