Gewerbe & Unternehmen

Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis

Wenn Sie als selbständige/r Fahrlehrerin/Fahrlehrer Fahrschülerinnen/Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrerinnen/Fahrlehrer beschäftigen.

Voraussetzungen

Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der/die Bewerber:in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber:in folgende Pflichten nicht erfüllen kann
  • ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler:innen
  • ordnungsgemäßer Zustand des Unterrichtsraumes, der Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
  • der/die Bewerber:in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
  • der/die Bewerber:in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber:in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
  • der/die Bewerber:in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
  • der/die Bewerber:in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
  • Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes

Im Interesse des sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum

  • nicht Teil einer Gastwirtschaft und kein Wohnraum ist
  • einen eigenen Zugang besitzt und nicht als Durchgang dient
  • vor Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch geschützt ist
  • gut beleuchtet ist
  • ausreichend belüftet werden kann sowie
  • gut beheizbar ist

Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe des Unterrichtsraumes muss ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jede/n Fahrschüler:in muss mindestens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und eine Schreibunterlage (Mindestgröße DIN A 4) vorhanden sein.

Mindestabmessungen/-anforderungen an den Unterrichtsraum

  • die Arbeitsfläche für jede/n Fahrschüler:in muss mindestens 1 Quadratmeter betragen
  • die Arbeitsfläche für den/die Fahrlehrer:in inklusive Platzbedarf für Lehrmittel beträgt mindestens 8 Quadratmeter
  • die Raumhöhe darf nicht geringer als 2,40 Meter sein
  • das Luftvolumen muss pro Person 3 Kubikmeter betragen
  • die Schüler*innen müssen dem Unterricht ungehindert folgen können

Lehrmittel/Ausstattung

Hinsichtlich der Anforderung der Lehrmittel/Ausstattung setzen Sie sich bitte direkt mit den genannten Ansprechpartner:innen in Verbindung.

Gebührenrahmen

  • Führungszeugnis: 13,00 €
  • Fahreignungsregisterauskunft: 3,30 €
  • Genehmigung Fahrschulerlaubnis: 102,00 €
  • Genehmigung für eine Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €

Zahlungsarten

  • EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail an bettina.ernst@krefeld.de erfolgen.

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig).

Bearbeitungsdauer

  • 4 Wochen (bis zu 12 Woche je nach Einzelfall, bei vollständig eingereichtem Antrag)

Verantwortlichkeit

Fahrerlaubnisse und gewerblicher Kraftverkehr 32 - Sicherheit und Ordnung
0 21 51 / 86-0
gkv@krefeld.de

Elbestraße 7, 47800 Krefeld