Fahrschul-/Zweigstellenerlaubnis
Wenn Sie als selbständige/r Fahrlehrerin/Fahrlehrer Fahrschülerinnen/Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie andere Fahrlehrerinnen/Fahrlehrer beschäftigen.
Voraussetzungen
Die Fahrschulerlaubnis wird erteilt, wenn
- der/die Bewerber:in mindestens 25 Jahre alt ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für die Führung einer Fahrschule als unzuverlässig erscheinen lassen,
- keine Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der/die Bewerber:in folgende Pflichten nicht erfüllen kann
- ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler:innen
- ordnungsgemäßer Zustand des Unterrichtsraumes, der Lehrmittel und Lehrfahrzeuge
- der/die Bewerber:in die Fahrlehrerlaubnis für die Klasse besitzt, für die er/sie die Fahrschulerlaubnis beantragt,
- der/die Bewerber:in mindestens zwei Jahre lang im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem/der Inhaber:in einer Fahrschulerlaubnis hauptberuflich als Fahrlehrer*in tätig war
- der/die Bewerber:in an einem Lehrgang von mindestens 70 Stunden zu 45 Minuten der Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen hat
- der/die Bewerber:in den erforderlichen Unterrichtsraum, die erforderlichen Lehrmittel und die zur Fahrausbildung bestimmten Lehrfahrzeuge zur Verfügung hat.
- Beschaffenheit und Einrichtung des Unterrichtsraumes
Im Interesse des sachgerechten Unterrichts ist sicherzustellen, dass der Unterrichtsraum
- nicht Teil einer Gastwirtschaft und kein Wohnraum ist
- einen eigenen Zugang besitzt und nicht als Durchgang dient
- vor Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Geruch geschützt ist
- gut beleuchtet ist
- ausreichend belüftet werden kann sowie
- gut beheizbar ist
Eine ausreichend bemessene Kleiderablage muss vorhanden sein. In unmittelbarer Nähe des Unterrichtsraumes muss ein WC mit Waschgelegenheit zur Verfügung stehen. Für jede/n Fahrschüler:in muss mindestens eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne und eine Schreibunterlage (Mindestgröße DIN A 4) vorhanden sein.
Mindestabmessungen/-anforderungen an den Unterrichtsraum
- die Arbeitsfläche für jede/n Fahrschüler:in muss mindestens 1 Quadratmeter betragen
- die Arbeitsfläche für den/die Fahrlehrer:in inklusive Platzbedarf für Lehrmittel beträgt mindestens 8 Quadratmeter
- die Raumhöhe darf nicht geringer als 2,40 Meter sein
- das Luftvolumen muss pro Person 3 Kubikmeter betragen
- die Schüler*innen müssen dem Unterricht ungehindert folgen können
Lehrmittel/Ausstattung
Hinsichtlich der Anforderung der Lehrmittel/Ausstattung setzen Sie sich bitte direkt mit den genannten Ansprechpartner:innen in Verbindung.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Führungszeugnis: 13,00 €
- Fahreignungsregisterauskunft: 3,30 €
- Genehmigung Fahrschulerlaubnis: 102,00 €
- Genehmigung für eine Zweigstellenerlaubnis: 84,40 €
Zahlungsarten
- EC-, Debit- und Kreditkartenzahlung möglich
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Persönliche Vorsprachen können nur nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail an bettina.ernst@krefeld.de erfolgen.
Prozess
- Der Antrag kann online gestellt werden (Anmeldung beim Servicekonto.NRW notwendig).
Bearbeitungsdauer
- 4 Wochen (bis zu 12 Woche je nach Einzelfall, bei vollständig eingereichtem Antrag)
Verantwortlichkeit
gkv@krefeld.de