Feuerwerk: Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
Inhaber:innen einer Erlaubnis, beziehungsweise eines Befähigungsscheins nach dem Sprengstoffgesetzes, die ein Feuerwerk außerhalb des 31.12. und 1.1. eines Jahres abbrennen wollen, müssen dies der vor Ort zuständigen Ordnungsbehörde gemäß der Verordnung zum Sprengstoffgesetz anzeigen.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Antragsgebühr: 50,00 € bis 800,00 €
Weiterführende Informationen
Damit die Anzeige als vollständig und prüffähig angesehen werden kann, muss sie mindestens folgende Punkte beinhalten:
- Eine genaue Benennung des Abbrennplatzes unter Angabe der Straße und Hausnummer ist zwingend notwendig. Fügen Sie hierzu immer einen Lageplan oder eine Luftaufnahme per E-Mail oder Post (nicht per Fax) bei. In dem Plan ist der Abbrennplatz, der Zuschauer-/Publikumsbereich sowie die Sicherungs- und Absperrmaßnahmen zu kennzeichnen. Gegebenenfalls kann ein gemeinsamer Ortstermin notwendig werden.
- Besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen in der Nähe des Abbrennplatzes sind besonders zu betrachten.
- Notwendige Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sind zu beschreiben.
- In der Anzeige sind die geplanten pyrotechnischen Gegenstände im Einzelnen aufzuführen. Kalibergruppen können hierbei zusammengefasst werden. Häufig werden andere pyrotechnische Gegenstände angezeigt, als dann tatsächlich bei dem Feuerwerk zum Einsatz kommen und aufgebaut werden sollen. Sich hieraus ergebende Probleme gehen zu Lasten der Anzeigenden.
- Pyrotechnische Gegenstände mit Knall-Haupteffekt (Blitzknall) sind separat aufzuführen.
- Bei qualitätsgesicherter Ware sind die Steighöhen, bei CE-gekennzeichneter Ware die Sicherheitsabstände anzugeben.
- Achten Sie bei den Angaben der Steighöhen auf die laut QS-Verfahren tatsächlich vorhandenen Werte. Diese können in Abhängigkeit des Herstellers/Importeurs stark schwanken.
- Generell ist die Neigung von pyrotechnischen Gegenständen in der Anzeige anzugeben.
Fristen
Mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Termin.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.