Fischerei: Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung anderer Prüfungsort
Sie müssen die Fischerprüfung grundsätzlich bei der unteren Fischereibehörde ablegen, in deren Bezirk Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.
Wenn ein zwingender Grund vorliegt (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheiten), können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bei einer anderen unteren Fischereibehörde die Prüfung ablegen. Diese Ausnahmegenehmigung können Sie bei der unteren Fischereibehörde beantragen, in deren Bezirk Sie wohnen.
Benötigte Unterlagen
- Angabe der Fischereibehörde, an der die Prüfung abgelegt werden soll
- Nennung von Namen, Meldeanschrift, Geburtsdatum
Voraussetzungen
Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung: 15,00 €
Rechtsgrundlagen
Fristen
Informieren Sie sich vorab über die Termine der Fischerprüfung und beantragen Sie frühzeitig ihre Ausnahmegenehmigung. Ohne die Vorlage der Ausnahmegenehmigung werden Sie für die Prüfung bei einer anderen Behörde nicht zugelassen.
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 14 Tage
Verantwortlichkeit
jagdundfisch@krefeld.de