Liegenschaftskataster: Fortführung des Liegenschaftskatasters
Als Fortführung des Liegenschaftskatasters wird die Übernahme jeglicher Veränderungen an Flurstücken wie beispielsweise der Eigentumsverhältnisse, Flurstücksgrenzen, Nutzungsarten oder des Gebäudebestands bezeichnet. Vielfach erfolgt eine solche Fortführung im Rahmen der Übernahme von Teilungs- oder Gebäudeeinmessungen. Die Prüfung und Übernahme der dazu eingereichten Vermessungsschriften kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, erhalten die Eigentümer eine Mitteilung.
Bei Teilungsvermessungen wird die sogenannte Fortführungsmitteilung versandt, die alle Änderungen dokumentiert. Außerdem werden aktuelle Flurstücks- und Eigentumsnachweise sowie eine aktuelle Flurkarte beigefügt (Auflassungsschriften).
Bei Gebäudeeinmessungen oder -abbrüchen erhalten die Eigentümer lediglich eine neue Flurkarte.
Eine Fortführung des Liegenschaftskatasters kann auch aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden erfolgen. Dies geschieht zum Beispiel im Fall von:
- Änderungen der Lagebezeichnung (Straßenname, Hausnummer)
- Änderungen der Nutzungsart
- Einleitung oder Beendigung von Umlegungs- oder Flurbereinigungsverfahren
- Änderung der Bodenschätzungsergebnisse durch Nachschätzung
- Mitteilung von Gebäudeabbrüchen
Um die Daten des Liegenschaftskatasters aktuell zu halten, werden darüber hinaus regelmäßig Luftbild- und Feldvergleiche durchgeführt. Dabei wird unter anderem die tatsächliche Nutzung überprüft und falls nötig aktualisiert. Über diese Änderungen erhalten Sie als Eigentümer keine gesonderte Mitteilung. Sie können die Daten des Liegenschaftskatasters allerdings jederzeit über das Geoportal Liegenschaftskataster einsehen.
Benötigte Unterlagen
- Katasterbezeichnung - Gemarkung, Flur und Flurstück
- oder Lagebezeichnung - Straße und Hausnummer
- ggf. Foto der Örtlichkeit
Voraussetzungen
- Fortführungen aufgrund von Teilungs- und Gebäudeeinmessungen können nur von den zuständigen Vermessungsstellen beantragt werden.
- Unterschiede zwischen Kartendarstellung und Örtlichkeit können von jedermann mit einem Foto per Mail mitgeteilt werden.
Gebührenrahmen
- Übernahme von Gebäudeeinmessungen: kostenfrei
- Übernahme von Teilungsvermessungen: Einzelfallentscheidung
- Korrektur von Kartenfehlern: kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Zur Beantragung einer Vereinigung beziehungsweise Verschmelzung berät die Katasterauskunft.
Prozess
Verantwortlichkeit
katasterauskunft@krefeld.de