Frühe Hilfen Netzwerk für Krefeld
Das Netzwerk Frühe Hilfen in Krefeld ist ein Zusammenschluss von Institutionen, Verbänden, Einrichtungen und Fachkräften aus dem Kinder- und Jugendhilfebereich sowie dem Gesundheitswesen. Ziel ist es, allen Kindern in unserer Stadt einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.
Daher halten die Netzwerkpartner*innen Angebote in folgenden Bereichen vor:
- Angebote für Schwangere und werdende Eltern
- Angebote rund um die Geburt
- Angebote für Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren
- Sonstige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien
Die beteiligten Fachkräfte unterstützen (werdende) Eltern bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Versorgungs- und Erziehungskompetenz indem Sie begleiten, entlasten und beraten.
Hier den Flyer "Frühe Hilfen-Netzwerk für Krefeld" herunterladen.
Weiterführende Informationen
Krefelder Frauenärzte |
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Krefelder Hebammen |
Krefelder Kinder- und Jugendärzte |
Pro Familia KrefeldMühlenstraße 42, 47798 Krefeld |
SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. KrefeldDionysiusplatz 22, 47798 Krefeld |
Stadt Krefeld |
Stadt Krefeld |
Rechtliche Grundlagen
- Zu den für die Frühen Hilfen maßgeblichen Gesetzen zählen unter anderem das Bundeskinderschutzgesetz, die Sozialgesetzbücher und landesrechtliche Bestimmungen. Ergänzend bestimmen Beschlüsse der Ministerkonferenzen und weitere Vereinbarungen aus Koalitionsverträgen die Frühen Hilfen sowie die Aufgaben des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH)
- Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Darüber hinaus umfasst das BKiSchG Änderungen an diversen bestehenden Gesetzen.
- Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz stellt als Artikel 1 das Kernstück des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) dar. Mit dem Ziel, das Wohl von Kindern zu schützen und ihre Entwicklung zu fördern, regelt es in vier Paragraphen vor allem die Aufgaben relevanter Akteure, die Rahmenbedingungen für deren Zusammenarbeit sowie den Aufbau verlässlicher Netzwerke Frühe Hilfen.
- § 1 Absatz 4 und § 2 bis 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Die Angebote der Frühen Hilfen sind freiwillig und in der Regel kostenfrei.
Verantwortlichkeit
fruehe.hilfen@krefeld.de