Familie & Kind

Geburt: Im Ausland

Wenn Ihr Kind im Ausland geboren wurde und ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat, können Sie die Geburt in einem deutschen Register eintragen lassen. Dadurch wird der Name des Kindes festgelegt und geprüft, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

Nach der Eintragung können Sie eine oder mehrere deutsche Geburtsurkunden beantragen. Es gibt auch internationale Geburtsurkunden, die in Deutschland anerkannt werden. So müssen Sie keine ausländischen Urkunden mit Übersetzungen, die nicht immer gültig sind, verwenden.

Wenn weder das Kind noch die berechtigte Person in Deutschland wohnen, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. 
Bei den ausländischen Behörden Ihres Geburtslandes bekommen Sie eine Urkunde als Nachweis für die Geburt. Manchmal brauchen Sie auch eine Übersetzung ins Deutsche.

Für Informationen über die Urkunde oder Beglaubigungen können Sie sich an die deutschen Auslandsvertretungen wenden. Es werden nur Original-Dokumente akzeptiert. Dokumente in einer anderen Sprache müssen von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer übersetzt werden. Solche Übersetzer finden Sie im Justizportal Nordrhein-Westfalen oder telefonisch beim Oberlandesgericht Düsseldorf.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag stellen kann, um die Geburt im Ausland eintragen zu lassen:

  • die Eltern, jeder Elternteil kann alleine einen Antrag stellen,
  • das Kind, das im Ausland geboren wurde,
  • der Ehepartner oder die Ehepartnerin des Kindes,
  • der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin des Kindes,
  • die Kinder des Kindes.

Die Person, die den Antrag stellt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Um die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Geburt zu bekommen, muss mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Außerdem muss der Antrag zur Eintragung innerhalb eines Jahres nach der Geburt im Ausland gestellt werden.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Anzeige der Geburt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: binnen einen Jahres.

Kontaktinformationen

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nur nach Terminvereinbarung möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte entweder per E-Mail an geburten@krefeld.de oder telefonisch unter 0 21 51 / 86-2367.


Verantwortlichkeit

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