Gewerbe: Gewerberegisterauskunft beantragen
Öffentliche und nichtöffentliche Stellen (auch Privatpersonen) können auf Antrag bei einem berechtigten Interesse eine Auskunft aus dem Gewerberegister hinsichtlich der Übermittlung von Grunddaten (Name, Gewerbeart, Betriebsanschrift) erhalten.
Soweit ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann sich die Auskunft auch auf weitere Angaben erstrecken. Zulässig unter diesen Voraussetzungen sind sowohl Einzelauskünfte als auch Gruppenauskünfte z.B. an Berufsverbände, Versicherungen und Handelsauskunfteien.
Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe der Daten ist nicht erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
- Auskunftsgebühr: 25,00 €
Rechtsgrundlagen
Prozess
Der Antrag kann online gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
- 3 Tage
Verantwortlichkeit
0 21 51 / 86-0 (Hotline)
gewerbemeldestelle@krefeld.de