Grundschule: Anmeldeverfahren
Im Kalenderjahr bevor Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es an der Grundschule anmelden. In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt. Sie ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens für alle Kinder und umfasst die Klassen 1 bis 4.
Der Regelförderort von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist die allgemeine Schule, d.h. im Bereich der Primarstufe die Grundschule. Hier werden sie gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung).
In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Sie müssen Ihr Kind bis zum 15. November eines Jahres anmelden, wenn es im folgenden Jahr schulpflichtig wird. Sie erhalten etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben vom Schulverwaltungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde oder von der jeweiligen Grundschule selbst. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.
Benötigte Unterlagen
- Anmeldeschein: ausgefüllt und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben
- Stammbuch oder Geburtsurkunde Ihres Kindes
- Ihren Personalausweis
- Soweit Sie getrennt lebend bzw. geschieden sind, ist bei der Anmeldung ein Nachweis über das Sorgerecht - sogenannte Negativbescheinigung
- Einverständniserklärung des weiteren Erziehungsberechtigten zur Anmeldung Ihres Kindes an der gewählten Schule vorzulegen
Rechtsgrundlagen
Prozess
- Das Anmeldeverfahren findet jedes Jahr im Herbst (Oktober/November) statt.
- Die Anmeldung erfolgt persönlich.
- Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erst Anfang des nächsten Jahres.