Arbeit & Ruhestand

Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt: 

Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von
1947165 Jahre + 1 Monat
1948265 Jahre + 2 Monate
1949365 Jahre + 3 Monate
1950465 Jahre + 4 Monate
1951565 Jahre + 5 Monate
1952665 Jahre + 6 Monate
1953765 Jahre + 7 Monate
1954865 Jahre + 8 Monate
1955965 Jahre + 9 Monate
19561065 Jahre + 10 Monate
19571165 Jahre + 11 Monate
19581266 Jahren
19591466 Jahre + 2 Monate
19601666 Jahre + 4 Monate
19611866 Jahre + 6 Monate
19622066 Jahre + 8 Monate
19632266 Jahre + 10 Monate
19642467 Jahren

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • unterschriebenes Informationsblatt
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

Voraussetzungen

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Weiterführende Informationen

Höhe der Grundsicherungsleistungen

Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 563,00 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

Fristen

Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten

Allgemeine Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Notdienst für dringende Fälle:
Mittwoch und Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

(Vorläufig bestehen keine offenen Sprechstunden.)

Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte gegebenenfalls die für Sie zuständige Kontaktperson - möglichst außerhalb der obigen Öffnungszeiten - an.

ZuständigkeitAnsprechpartnerTelefonRaum
AbteilungsleitungHerr Hübing0 21 51 / 86-2950A 261
Gruppenleitung A – LaHerr Schiffer-Milz0 21 51 / 86-2985A 159
A – AqFrau Hasenkämper0 21 51 / 86-3056A 160
Ar – Au, Ga – GoFrau Darilmaz0 21 51 / 86-2981 A 164
Av – Az, F, Gr – GzNN0 21 51 / 86-3039A 161
Ba – BlaFrau Elwein0 21 51 / 86-2951A 145
Ble – Bn, E, JFrau Boesveld0 21 51 / 86-3011A 166
Bo, Ca, Kli – KmFrau Frick0 21 51 / 86-3005A 147
Bra – Brej, Ha – Heim, Kri – KrzFrau Kommor0 21 51 / 86-2987A 151
Brek – BzFrau Lingelbach0 21 51 / 86-2933A 163
Ce – Cz, Hus – Hz, Ks – Kz, LaHerr Endemann0 21 51 / 86-2948A 149
DFrau Kusenberg0 21 51 / 86-2984A 143
Hein – HurFrau Schmeink0 21 51 / 86-2935A 141
I, Kn – KreHerr Neumann0 21 51 / 86-2975A 162
Ka – KleFrau Paul0 21 51 / 86-3057A 153
Gruppenleitung Lb – ZFrau Dornbusch0 21 51 / 86-2934A 192
Lb – Lz, OHerr Biligen0 21 51 / 86-3083A 193
Ma – MiqHerr Theißen0 21 51 / 86-3014A 197
Mir – Mom, Schu – Schz, Wil – WzFrau Reza Tain0 21 51 / 86-3535A 190
Mon – Mz, Rs – Rz, V, X, YFrau Geisler0 21 51 / 86-2990A 194
NFrau Peters0 21 51 / 86-2428A 185
P, Q, UFrau Tamm0 21 51 / 86-2977A 187
Ra – RrHerr Rajakulendran0 21 51 / 86-2969A 197
Sa – So (ohne Sch)Frau Rusch0 21 51 / 86-2936A 191
Scha – Schj, Sp – SzFrau Fallasch0 21 51 / 86-2958A 191
Schk – SchtFrau Czempik0 21 51 / 86-3054A 196
T, ZFrau Mietzen02151 / 86-3068A 196
Wa – WikFrau Glöckner02151 / 86-3023A 185

Verantwortlichkeit

Grundsicherung Arbeitsgruppe 2 0 21 51 / 86-0
grundsicherung.ag2@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Grundsicherung Arbeitsgruppe 3 0 21 51 / 86-0
grundsicherung.ag3@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag - Dienstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:00 Uhr

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