Arbeit & Ruhestand

Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine spezielle Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen über 65 Jahre bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt: 

Grundsicherung können Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, die die Altersgrenze erreicht haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen, sowie aus dem des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, bestreiten können.

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres.

Personen, die nach dem 31. Dezember 1946 geboren sind, erreichen die Altersgrenze wie folgt:

für den Geburtsjahrgangerfolgt eine Anhebung um Monateauf Vollendung eines Lebensalters von
1947165 Jahre + 1 Monat
1948265 Jahre + 2 Monate
1949365 Jahre + 3 Monate
1950465 Jahre + 4 Monate
1951565 Jahre + 5 Monate
1952665 Jahre + 6 Monate
1953765 Jahre + 7 Monate
1954865 Jahre + 8 Monate
1955965 Jahre + 9 Monate
19561065 Jahre + 10 Monate
19571165 Jahre + 11 Monate
19581266 Jahren
19591466 Jahre + 2 Monate
19601666 Jahre + 4 Monate
19611866 Jahre + 6 Monate
19622066 Jahre + 8 Monate
19632266 Jahre + 10 Monate
19642467 Jahren

 

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Grundsicherungsleistungen
  • unterschriebenes Informationsblatt
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Ausländern
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • vollständiger Mietvertrag und gegebenenfalls letzte Mieterhöhung
  • letzte Betriebs-/Heizkostenabrechnung des Vermieters
  • aktuelle Einkommensunterlagen z.B. Lohn-/Gehaltsquittungen, Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Unterhaltszahlungen etc.
  • Vermögensunterlagen, falls vorhanden z.B. Sparbuch, Depotbescheinigung, Grundbuchauszug bei Haus- und Wohnungseigentum, KFZ- Brief und ausgefüllter Fragebogen zum KfZ
  • Einstellungsbescheid des Jobcenters, falls vorher von dort Leistungen bezogen wurden
  • Bestallungsurkunde, gilt nur für Betreuer

Voraussetzungen

Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

  • Ihr Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.
  • Sie haben die Altersgrenze (66 – 67 Jahre) erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
    oder durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Weiterführende Informationen

Höhe der Grundsicherungsleistungen

Ab 01.01.2024 gelten folgende monatliche Regelsätze

  • Alleinstehende 563,00 Euro
  • Ehegatten/Lebenspartner jeweils 506,00 Euro
  • Erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 451,00 Euro
  • Volljährige in Einrichtungen/besonderen Wohnformen 506,00 Euro

Folgende Bedarfe sind nicht von den genannten monatlichen Regelsätzen umfasst und werden gesondert gewährt:

  • Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alter, voller Erwerbsminderung in Verbindung mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G oder aG, Alleinerziehung, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung
  • Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung
  • Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. In einer Karenzzeit von bis zu 12 Monaten ab erster Antragstellung auf existenzsichernde Leistungen werden die tatsächlichen Unterkunfts- und Heizkosten berücksichtigt, auch wenn diese die Angemessenheitsgrenzen übersteigen.

Fristen

Die Bewilligung der Grundsicherungsleistungen erfolgt rückwirkend zum ersten des Monats der Antragstellung. Sollte der Antrag vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden, gilt der Monat, in dem die Altersgrenze erreicht wird, als Monat der Antragstellung.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Kontaktinformationen

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Donnerstag, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Montag, Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

Persönlichen Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen sprechen Sie am Empfang vor.

Zur Besprechung von Einzelfragen bzw. zur Terminabsprache rufen Sie bitte die für Sie zuständige Kontaktperson an.

ZuständigkeitAnsprechpartnerTelefon
SachgebietsleitungHerr Schiffer-Milz0 21 51 / 86-2985
Teamleitung A – HeHerr Endemann0 21 51 / 86-2948
Teamleitung Hf – OHerr Theißen0 21 51 / 86-3014
Teamleitung P – ZFrau Peters0 21 51 / 86-2428
A – Aq, Cb – CorsFrau Hasenkämper0 21 51 / 86-3056
Ar – Au, Ga – GriFrau Darilmaz0 21 51 / 86-2981 
Av – Az, Ba – BnFrau Elwein0 21 51 / 86-2951
Bo, Ca, Heq – HezFrau Frick0 21 51 / 86-3005
Bra – Brej, Ha – HepFrau Kommor0 21 51 / 86-2987
Brek – Bz, EFrau Lingelbach0 21 51 / 86-2933
Cort – Cz, DFrau Kusenberg0 21 51 / 86-2984
F, Grj – GzHerr Miller0 21 51 / 86-3039
Hf – Hz, Klb – Kni, Mun – MzNN0 21 51 / 86-3014
I, Knj – KreHerr Kabasakal0 21 51 / 86-2975
J, Krf – KzFrau Boesveld0 21 51 / 86-3011
Ka – Kla, LaFrau Paul0 21 51 / 86-3057
Lb – Lz, OFrau Bongartz0 21 51 / 86-2576
Ma – MohaFrau Mietzen0 21 51 / 86-3068
Mohb – Mum, NFrau Jödicke0 21 51 / 86-2978
P, Q, UFrau Tamm0 21 51 / 86-2977
RHerr Rajakulendran0 21 51 / 86-2969
Ta – Tol, V, X, YFrau Geisler0 21 51 / 86-2990
Sa – Sim (ohne Sch)Frau Rusch0 21 51 / 86-2936
Sin – SzFrau Fallasch0 21 51 / 86-2958
Schk – SchtFrau Czempik0 21 51 / 86-3054
Scha – Schj, Schu – Schz, Tom – Tz, ZNN0 21 51 / 86-2428
WFrau Glöckner0 21 51 / 86-3023

Verantwortlichkeit

Grundsicherung 50 - Soziales und Senioren
0 21 51 / 86-0
0 21 51 / 86-2999
grundsicherung@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Montag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr-15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr-12:30 Uhr, 14:00 Uhr-17:30 Uhr
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