Grundstück pachten
Der Fachbereich Vermessung, Kataster und Liegenschaften betreut die Verpachtung und Verwaltung von unbebauten Grundstücken, die sich im Eigentum oder Besitz der Stadt Krefeld befinden. Die Stadt Krefeld verfügt über unbebauten Grundbesitz von ca. 2.686 Hektar. Hierzu gehören neben stadteigenen Höfen und landwirtschaftlichen Flächen sowie Grabeland auch Gewerbeflächen, Sportareale, Gemeinschaftsplätze, Fischereigewässer und Kleingartenanlagen.
Zu den Aufgaben zählen neben Abschluss, Verlängerung, Änderung und Kündigung von Pachtverhältnissen auch die regelmäßige Prüfung, Anpassung und Festsetzung der jeweiligen Pachtpreise und der Kontakt mit den jeweiligen Pächterinnen und Pächtern.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Die Entscheidung über die jeweilige vertragliche Grundstücksangelegenheit ist nach der Kommunalverfassung Nordrhein-Westfalen im Regelfall einem demokratisch legitimierten Gremium des Rates der Stadt Krefeld vorbehalten. Dies ist - je nach Geschäftswert - entweder der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften oder - bei übersteigenden Werten - der Haupt- und Beschwerdeausschuss. Hierzu wird auf die §§ 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung (ZO) in der Neufassung vom 21.06.2021 verwiesen.
Die Gremien beraten Grundstücksangelegenheiten nach § 3 Abs. 8 lit. a) der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld in nicht-öffentlicher Sitzung.
Lediglich bei einer Unterschreitung der im § 3 Zuständigkeitsordnung (ZO) genannten Geschäftswerte erfolgt eine Entscheidung im Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters als Organ der Stadt Krefeld (§ 19 Zuständigkeitsordnung (ZO)).
Prozess
Den Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden.
Verantwortlichkeit
liegenschaften@krefeld.de